Rechtliches
SHOMUGO GmbH · Stand: Juli 2026 · Gültig für alle B2B-Geschäftsverhältnisse
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der SHOMUGO GmbH, Neubaugasse 24/1, 8020 Graz, Österreich (nachfolgend „SHOMUGO" oder „Auftragnehmer"), gelten für sämtliche Leistungsvereinbarungen, Angebote und Verträge, die zwischen SHOMUGO und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
SHOMUGO erbringt Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, insbesondere:
SHOMUGO ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Alle Vertragspartner von SHOMUGO werden als Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klassifiziert. Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder vergleichbarer europäischer Regelungen werden von SHOMUGO nicht abgeschlossen. Jeder Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, im Namen eines Unternehmens oder einer gewerblich tätigen Person zu handeln.
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SHOMUGO ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn SHOMUGO in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (1) individuelle schriftliche Vereinbarung bzw. das jeweilige Angebot, (2) besondere Bedingungen für Leistungspakete (§ 5), (3) diese AGB im Übrigen.
SHOMUGO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse) mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen AGB für laufende Vertragsverhältnisse weiter. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Die Vertragsanbahnung erfolgt durch Kommunikation zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber, in der Regel per E-Mail, sowie durch die Erstellung eines individuellen schriftlichen Angebots durch SHOMUGO. Ein Angebot von SHOMUGO ist freibleibend und stellt noch keine verbindliche Willenserklärung dar.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
Mündliche Absprachen sind nicht rechtsgültig und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen für SHOMUGO. Sondervereinbarungen, Rabatte oder abweichende Konditionen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
Vertragssprache ist Deutsch. Alle Angebote, Verträge, Rechnungen und sonstigen vertragsrelevanten Dokumente werden in deutscher Sprache ausgestellt. Dokumente in anderer Sprache dienen ausschließlich der Information und sind nicht vertragsrelevant.
Soweit im Angebot, in der individuellen Vereinbarung oder in § 5 (Leistungspakete) nichts Abweichendes festgehalten ist, gelten folgende Regelungen:
Domain- und Webhostingverträge: Domain- und Webhostingverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (per Post oder E-Mail) kündigt. Eine Kündigung wird mit Zugang bei SHOMUGO wirksam. Nachträgliche Stornierungen wegen Nichtnutzung können nicht akzeptiert werden, da der Service grundsätzlich zur Nutzung bereitgestellt worden ist.
Erstellung und Betreuung von Online-Shops (Shopify / WooCommerce): Wurde die Erstellung eines Online-Shops durch SHOMUGO beauftragt, gilt für den daraus resultierenden Betreuungs- oder Servicevertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zum Monatsletzten schriftlich kündigt. Nachträgliche Stornierungen wegen Nichtnutzung können nicht akzeptiert werden, da der Service grundsätzlich zur Nutzung bereitgestellt worden ist.
Wartungsverträge für fremde Online-Shops: Für die Wartung und Betreuung von Online-Shops, die nicht durch SHOMUGO erstellt wurden, gilt die im jeweiligen Angebot festgelegte Laufzeit. Ist im Angebot keine Laufzeit definiert und liegt kein Leistungspaket gemäß § 5 vor, gilt eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere sechs (6) Monate, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zum Monatsletzten schriftlich kündigt.
Alle sonstigen Leistungsverträge (z. B. laufende Beratung, SEO, Marketing): Alle sonstigen Leistungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung findet um jeweils einen Monat statt, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Hinweis zur Kündigungsfrist: SHOMUGO ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber aktiv auf bevorstehende Vertragsverlängerungen oder ablaufende Kündigungsfristen hinzuweisen. Dies gilt für sämtliche Vertragsarten mit SHOMUGO. Die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für SHOMUGO liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist, gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt oder trotz Abmahnung unzulässige oder rechtswidrige Inhalte auf den von SHOMUGO betreuten Systemen bereitstellt.
Im Falle der Kündigung erbringt SHOMUGO keine weiteren Leistungen nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bereits erbrachte Leistungen sind in vollem Umfang zu vergüten. SHOMUGO ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeicherte Daten und Zugangsdaten des Auftraggebers zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses von SHOMUGO erstellten oder verwalteten digitalen Assets – insbesondere Social-Media-Accounts (z. B. Pinterest, Instagram, Facebook), Werbekonten (z. B. Meta Business Manager, Google Ads), E-Mail-Marketing-Accounts, Newsletter-Listen sowie sonstige Plattform-Zugänge, die im Namen oder im Interesse des Auftraggebers eingerichtet wurden – gehen nach vollständiger Begleichung aller offenen Forderungen in das Eigentum bzw. die Verfügungsbefugnis des Auftraggebers über.
SHOMUGO stellt dem Auftraggeber auf Anfrage eine Übersicht der für ihn eingerichteten Assets zur Verfügung. Die technische Übergabe dieser Assets erfolgt gegen eine Übergabepauschale von EUR 180,– (netto) pro Account bzw. Asset. Diese Pauschale deckt den administrativen und organisatorischen Aufwand der Übergabe ab.
SHOMUGO ist nicht verpflichtet, Assets proaktiv zu übergeben, solange keine entsprechende schriftliche Anforderung durch den Auftraggeber vorliegt. Nach Übergabe oder nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Vertragsende ohne Übergabeanforderung ist SHOMUGO berechtigt, erstellte Accounts und Assets zu löschen oder zu deaktivieren.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Paketbeschreibung gemäß § 5. SHOMUGO erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. SHOMUGO schuldet in der Regel eine Dienstleistung (Werkvertrag nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eines bestimmten Werkerfolgs).
SHOMUGO ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer und Dritte einzusetzen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber alleinige Ansprechpartnerin und Haftungsadressatin.
SHOMUGO setzt bei bestimmten Tätigkeiten (insbesondere Bild- und Textoptimierung sowie Plugin-Entwicklung) KI-gestützte Tools und Systeme ein. Sämtliche KI-generierten Inhalte und Ergebnisse werden vor der Auslieferung oder Veröffentlichung durch geschultes Personal von SHOMUGO persönlich geprüft, kontrolliert und freigegeben. Eine automatisierte Ausrollung oder Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ohne menschliche Überprüfung erfolgt nicht.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass SHOMUGO KI-gestützte Werkzeuge im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, sofern die Qualitäts- und Sorgfaltsstandards eingehalten werden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, SHOMUGO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf das Ausbleiben notwendiger Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von SHOMUGO und können Auswirkungen auf vereinbarte Termine haben.
Aufträge sind vom Auftraggeber klar, vollständig und in eigenen Worten schriftlich zu formulieren und zu übergeben. SHOMUGO ist nicht verpflichtet, unklare oder unvollständige Aufträge auf eigenes Risiko zu interpretieren. Entstehen durch unklare Auftragsformulierungen Mehraufwände, können diese dem Auftraggeber gesondert verrechnet werden.
SHOMUGO übernimmt keine Erfolgsgarantien und gibt keine Zusagen oder Aussichten hinsichtlich wirtschaftlicher Ergebnisse, Umsätze, Reichweiten, Besucherzahlen oder sonstiger Erfolgskennzahlen. SHOMUGO empfiehlt keine Investitionen mit Ertragsversprechen oder -aussichten.
Jeder Auftraggeber trägt das unternehmerische Risiko des Betriebs eines Online-Shops vollständig selbst. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt ausdrücklich, dass es seine eigene Verantwortung ist, die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Auflagen und Vorschriften (z. B. Impressumspflicht, Datenschutz, Fernabsatzrecht, Produktkennzeichnungspflichten, steuerliche Pflichten, Verpackungsrecht u. ä.) selbst in Erfahrung zu bringen, zeitnah umzusetzen oder in Auftrag zu geben. SHOMUGO erbringt diesbezüglich auf Anfrage beratende Unterstützung, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften durch den Auftraggeber.
Auch im Bereich der Erstellung und Betreuung von Werbeanzeigen (z. B. über Meta, Google, Pinterest) übernimmt SHOMUGO keine Erfolgsgarantien hinsichtlich Reichweite, Conversions, Klickzahlen oder sonstiger Werbeziele.
Für den Erfolg einer Werbekampagne ist ein regelmäßiges und an die Kampagnenziele angepasstes Werbebudget (Ad Spend) durch den Auftraggeber zwingend erforderlich. Die Verantwortung für die kontinuierliche Bereitstellung eines angemessenen Werbebudgets liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Für die korrekte Pixel-Konfiguration bei Meta-Werbeanzeigen (z. B. Facebook/Instagram Pixel) ist eine einmalige Mindestinvestition von EUR 1.000,– (netto) als Werbebudget erforderlich. Diese Investition dient ausschließlich der Zielgruppenfindung und dem Aufbau von Daten für die Pixelkonfiguration. Innerhalb dieser Phase ist kein Verkaufserfolg zu erwarten; dies ist technisch bedingt und ausdrücklich kein Leistungsmangel seitens SHOMUGO.
Greift der Auftraggeber eigenmächtig in laufende Werbekampagnen ein – z. B. durch Stoppen, Ändern, Pausieren oder sonstige Manipulationen der von SHOMUGO konfigurierten Anzeigen – so distanziert sich SHOMUGO ausdrücklich von der weiteren Konfiguration und ihren Ergebnissen. In diesem Fall ist SHOMUGO berechtigt, sämtliche vereinbarten Gebühren für Konfiguration und Betreuung der Werbeanzeigen vollständig einzubehalten bzw. einzufordern, unabhängig vom erzielten Werbeerfolg.
Analysen, Berichte, Befunde und sonstige Hinweise von SHOMUGO haben Empfehlungscharakter und sind unverbindlich. Der Auftraggeber entscheidet in eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung, ob, wann und durch wen er Empfehlungen umsetzen lässt; er hat Empfehlungen vor der Umsetzung im Hinblick auf seinen konkreten Betrieb selbst zu prüfen oder prüfen zu lassen.
Im E-Commerce ändern sich Richtlinien, Gesetze, Plattformregeln und behördliche Auflagen laufend. SHOMUGO übernimmt keine Verpflichtung zur laufenden Überwachung der für den Auftraggeber geltenden Rechtslage. Ein Tätigwerden von SHOMUGO — auch zur Umsetzung neuer gesetzlicher oder plattformseitiger Anforderungen — erfolgt ausschließlich auf gesonderte Beauftragung durch den Auftraggeber. Weder ein bestehender Shopzugriff noch ein laufender Betreuungsvertrag begründen eine Pflicht oder ein Recht von SHOMUGO, ohne Beauftragung Änderungen am System des Auftraggebers vorzunehmen (keine automatische Handlungsvollmacht und keine automatische Handlungspflicht).
Für die von SHOMUGO angebotenen standardisierten Leistungspakete gelten die nachfolgenden besonderen Bedingungen. Sie gehen den allgemeinen Regelungen dieser AGB (insbesondere § 3.1 und § 5.2 der Zahlungsbedingungen in § 7) vor.
Der Shop-Check umfasst die einmalige, systematische Analyse eines bestehenden Online-Shops des Auftraggebers samt schriftlichem Befund-Bericht mit Priorisierung nach Umsatzrelevanz und Aufwandsschätzung je Maßnahme sowie einem Besprechungstermin (Video-Call) zur Erläuterung der Befunde. Der Bericht stellt eine Momentaufnahme zum Zeitpunkt der Analyse dar. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung nach Lieferung des Berichts, zahlbar innerhalb von 14 Tagen. Der Auftraggeber ist in der Verwendung des Berichts frei; eine Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch SHOMUGO ist nicht Bestandteil des Shop-Checks.
Das Paket Shop-Fix umfasst den Shop-Check gemäß § 5.1 sowie die Umsetzung der fünf im Befund-Bericht als am wirksamsten priorisierten Maßnahmen der Kategorie „Umsetzung" (kurzfristig behebbare Einzelmaßnahmen), begrenzt mit einem Gesamtaufwand von sechzehn (16) Arbeitsstunden, zuzüglich vierzehn (14) Tagen Nachbetreuung für Rückfragen zu den umgesetzten Maßnahmen. Maßnahmen, die diesen Rahmen strukturell übersteigen, werden im Bericht als solche gekennzeichnet und bei Interesse gesondert angeboten. Ein bereits beauftragter und bezahlter Shop-Check wird bei nachfolgender Beauftragung des Shop-Fix vollständig angerechnet. Die Zahlung erfolgt zu 50 % bei Beauftragung und 50 % nach Abnahme gemäß § 8 (Gewährleistung und Mängelrüge).
Die Shop-Betreuung umfasst die laufende Optimierung, kleinere Anpassungen, Update-Überwachung und einen monatlichen Kurzbericht, jeweils im Umfang des in der gewählten Betreuungsstufe vertraglich festgelegten monatlichen Leistungskontingents (Stunden). Nicht in Anspruch genommene Kontingentanteile verfallen mit Monatsende und werden nicht in Folgemonate übertragen und nicht rückvergütet. Leistungen außerhalb des Kontingents sowie Vorhaben mit absehbarem Aufwand von mehr als vier (4) zusammenhängenden Stunden werden vorab gesondert angeboten.
Abweichend von § 3.1 gilt für die Shop-Betreuung: Mindestlaufzeit drei (3) Monate ab Vertragsbeginn; danach ist der Vertrag von beiden Parteien monatlich zum Monatsletzten schriftlich kündbar. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum. Soweit SHOMUGO im Rahmen der Betreuung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
Vor Eingriffen in produktive Systeme des Auftraggebers erstellt SHOMUGO eine Sicherung der von der Änderung betroffenen Komponenten (Backup). Änderungen am Code werden dokumentiert (Zustand vor und nach der Änderung), sodass sie nachvollziehbar und rückführbar sind.
Der Auftraggeber bleibt unabhängig davon verpflichtet, für regelmäßige, vollständige Sicherungen seines Gesamtsystems (inklusive Datenbanken und Mediendateien) zu sorgen oder solche zu beauftragen. Die Sicherungen von SHOMUGO beziehen sich ausschließlich auf die von SHOMUGO durchgeführten Eingriffe und ersetzen keine vollständige System- und Datensicherung des Auftraggebers.
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Angebot bzw. den Paketbedingungen gemäß § 5 (z. B. monatlich, projektbezogen, nach Aufwand).
Etwaige Sonderrabatte (Laufzeitrabatte, Aktionsrabatte oder sonstige Nachlässe) gelten ausschließlich unter der Bedingung fristgerechter Zahlung. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Rabatte rückwirkend auf die betroffene Rechnungsperiode, und es ist der volle Listenpreis fällig.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart (siehe insbesondere § 5), innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem Konto von SHOMUGO als erfolgt.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ab dem ersten Tag des Verzugs werden die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen für den vollen offenen Rechnungsbetrag verrechnet. Für den österreichischen B2B-Bereich gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB). Vergleichbare Regelungen gelten nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht für Auftraggeber in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Für jede ausgestellte Mahnung wird ein interner Bearbeitungsaufwand von EUR 10,00 pro Mahnung verrechnet. Bereits nach der ersten Fristüberschreitung ist SHOMUGO berechtigt, eine Mahnung auszustellen. Die Geltendmachung des gesetzlichen Pauschalbetrags für Betreibungskosten gemäß § 458 UGB bleibt unberührt.
Sämtliche Kosten, die SHOMUGO im Zusammenhang mit der Durchsetzung offener Forderungen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Dies umfasst insbesondere Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren sowie den dokumentierten internen Bearbeitungsaufwand von SHOMUGO (verrechnet zum jeweils gültigen Stundensatz) und notwendige Reise- und Nebenkosten der Rechtsverfolgung — auch dann, wenn das Verfahren aufgrund gesetzlicher Zuständigkeitsregeln (z. B. beim Europäischen Mahnverfahren) vor einem anderen als dem vereinbarten Gericht zu führen ist.
Bei vorsätzlicher Schädigung von SHOMUGO, insbesondere bei strafrechtlich relevantem Verhalten des Auftraggebers (z. B. Betrug), behält sich SHOMUGO die Geltendmachung des gesamten daraus entstandenen Schadens vor — einschließlich des dokumentierten internen Aufwands für Sachverhaltsdokumentation, Anzeigenerstattung und Verfahrensbegleitung (zum jeweils gültigen Stundensatz) — sowie den Anschluss als Privatbeteiligte im Strafverfahren.
SHOMUGO behält sich vor, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Einbringung offener Forderungen auszuschöpfen, einschließlich der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts.
Ist der Auftraggeber mit mehr als einer (1) Rechnung länger als dreißig (30) Tage in Zahlungsverzug, ist SHOMUGO berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen einzustellen oder auszusetzen. Dies umfasst insbesondere Wartungsverträge, Programmier- und Entwicklungstätigkeiten sowie die Betreuung, Konfiguration und Auslieferung von Werbeanzeigen. SHOMUGO wird den Auftraggeber über die bevorstehende Leistungsaussetzung vorab schriftlich informieren. Die Leistungsaussetzung stellt keine Vertragsverletzung dar und kann SHOMUGO nicht als geschäftsschädigend oder schadensersatzpflichtig angelastet werden. Während der Aussetzung laufende Vergütungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
Mängel an erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung oder Fertigstellung schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des Mangels bei SHOMUGO angezeigt werden. Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als genehmigt und mängelfreie Leistung abgenommen.
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelanzeige hat SHOMUGO das Recht auf Nachbesserung innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Eingang der Mängelrüge. Das Recht auf Nachbesserung ist SHOMUGO mindestens einmal zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Vertragsauflösung verlangen.
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von SHOMUGO liegen. Dies gilt insbesondere für Fehler in externen Schnittstellen, APIs, Drittanbieter-Plugins oder Plattformänderungen (z. B. durch Shopify, WordPress oder WooCommerce), die nicht von SHOMUGO selbst verursacht wurden.
Die Haftung von SHOMUGO für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Sach- und Vermögensschäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ausfall von Daten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
SHOMUGO übernimmt keine Haftung für Fehler, Ausfälle oder Datenverluste, die durch Drittanbieter-Systeme, externe APIs, Hosting-Dienste, Zahlungsanbieter oder Plattformänderungen (z. B. Shopify, WordPress, Meta, Google) verursacht werden. SHOMUGO haftet insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Korrektheit oder Sicherheit von Plattformen, Plugins, Schnittstellen oder Diensten, die nicht von SHOMUGO selbst entwickelt oder betrieben werden.
SHOMUGO ist von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit, wenn und solange die Erfüllung durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von SHOMUGO liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehen werden konnten (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Cyberangriffe auf Drittanbieterinfrastruktur oder schwere technische Störungen bei Internet-Service-Providern. SHOMUGO wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Hindernisses informieren.
Soweit eine Haftung von SHOMUGO nicht vollständig ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach auf den Nettowert der betroffenen Leistung, die den Schaden verursacht hat, bzw. auf das Nettojahresentgelt des betroffenen Vertrags begrenzt.
SHOMUGO übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Online-Shop des Auftraggebers, insbesondere nicht für:
SHOMUGO unterstützt den Auftraggeber auf Anfrage beratend in diesen Bereichen. Die rechtliche und inhaltliche Verantwortung für alle im Shop veröffentlichten Angaben verbleibt jedoch vollständig beim Auftraggeber und kann nicht auf SHOMUGO übertragen werden. Der Auftraggeber stellt SHOMUGO von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden, Mitbewerbern und Verbraucherverbänden) frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten durch den Auftraggeber beruhen.
Alle von SHOMUGO im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke (Texte, Designs, Code, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt SHOMUGO dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgehalten ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte bei SHOMUGO.
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die er SHOMUGO zur Verfügung stellt oder die auf den von SHOMUGO betreuten Plattformen veröffentlicht werden, selbst verantwortlich. Er sichert zu, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte. SHOMUGO ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte beruhen, freizustellen.
SHOMUGO ist als E-Commerce-Agentur berechtigt, Produkte des Auftraggebers für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung neuer Produktbilder und -texte sowie die Bewerbung und Präsentation dieser Produkte auf den eigenen Plattformen, Kanälen und Social-Media-Auftritten von SHOMUGO. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug kostenlose Aufmerksamkeit und Reichweite für seine Produkte. Ein gesondertes Entgelt wird für diese Nutzung nicht verrechnet. Möchte der Auftraggeber diese Nutzung für sein gesamtes Portfolio oder einzelne Produkte ausschließen, so hat er dies SHOMUGO schriftlich mitzuteilen. Der Ausschluss gilt ab Zugang der schriftlichen Mitteilung bei SHOMUGO und wirkt nicht rückwirkend auf bereits erstellte oder veröffentlichte Inhalte.
SHOMUGO ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden auf der eigenen Website, in Angeboten und in Präsentationen zu nennen und die Art der erbrachten Leistung in allgemeiner Form zu beschreiben. Vertrauliche Details, konkrete Kennzahlen oder Befunde werden nur mit gesonderter schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht. Der Auftraggeber kann der Referenznennung jederzeit schriftlich widersprechen; der Widerspruch wirkt ab Zugang für künftige Veröffentlichungen.
In Einzelfällen kann zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber eine monatliche Umsatzbeteiligung vereinbart werden. Die konkrete Höhe der Beteiligung, die Bemessungsgrundlage sowie der Abrechnungszeitraum ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern eine Umsatzbeteiligung vereinbart wurde, gilt:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von SHOMUGO.
Soweit SHOMUGO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Zugangsdaten und technische Details) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine unwahren Tatsachenbehauptungen über SHOMUGO, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ihre Leistungen zu verbreiten – weder öffentlich (z. B. in Bewertungsportalen, sozialen Medien oder Foren) noch gegenüber Dritten. Dies umfasst insbesondere die Verbreitung falscher oder irreführender Aussagen über die Qualität erbrachter Leistungen, Geschäftspraktiken oder das Verhalten von SHOMUGO, soweit diese nicht der Wahrheit entsprechen oder aus dem Zusammenhang gerissen werden, um einen falschen Gesamteindruck zu erzeugen.
Zulässig bleibt die sachliche und wahrheitsgemäße Schilderung eigener Erfahrungen sowie die Abgabe von Meinungsäußerungen, die als solche erkennbar sind.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist SHOMUGO berechtigt, die sofortige Unterlassung und Löschung der betreffenden Inhalte zu verlangen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen diese Verpflichtung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 20.000,– vereinbart; sie deckt insbesondere Rechtsverfolgungskosten, internen Aufwand sowie Reputations- und Vermögensschäden pauschal ab. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens sowie des weiteren Unterlassungsanspruchs bleibt ausdrücklich vorbehalten. SHOMUGO behält sich vor, alle rechtlich zulässigen Schritte einzuleiten, einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts und der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen. Die dabei entstehenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Ansprüche berechtigt sind.
Diese AGB und alle Verträge zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
Da SHOMUGO ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz (Österreich) vereinbart. SHOMUGO ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch vor den Gerichten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Zwingende gesetzliche Zuständigkeiten — etwa die zentrale Zuständigkeit für das Europäische Mahnverfahren in Österreich — bleiben unberührt; nach Übergang eines solchen Verfahrens in das streitige Verfahren gilt der hier vereinbarte Gerichtsstand.
Erfüllungsort für alle Leistungen von SHOMUGO ist der Geschäftssitz der SHOMUGO GmbH in Graz.
SHOMUGO ist grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da ausschließlich B2B-Verträge abgeschlossen werden.
Zur außergerichtlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten können die Parteien einvernehmlich ein Mediationsverfahren oder Schiedsverfahren vereinbaren.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
Diese AGB sowie das jeweilige Angebot und allfällige gesonderte schriftliche Vereinbarungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.
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