Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
SHOMUGO GmbH Stand: 2025 | Gültig für alle B2B-Geschäftsverhältnisse
1. Geltungsbereich und allgemeine Bestimmungen
1.1 Vertragsparteien und Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") der SHOMUGO GmbH, Neubaugasse 24/1, 8020 Graz, Österreich (nachfolgend „SHOMUGO" oder „Auftragnehmer"), gelten für sämtliche Leistungsvereinbarungen, Angebote und Verträge, die zwischen SHOMUGO und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber") geschlossen werden.
SHOMUGO erbringt Dienstleistungen im Bereich E-Commerce, insbesondere:
- die Erstellung, Wartung, Betreuung und Optimierung von Online-Shops (vorwiegend auf Basis von WordPress/WooCommerce und Shopify),
- die Beratung in den Bereichen E-Commerce-Strategie, Produktpräsentation, Preisgestaltung und Marketing,
- die Durchführung von Maßnahmen im Bereich Suchmaschinenoptimierung und Online-Werbung (z.B. Google Ads, Meta Ads, Pinterest Ads),
- die Registrierung und Verwaltung von Domains sowie die Einrichtung und Betreuung von E-Mail-Postfächern und Webhostingdiensten,
- sowie die Entwicklung und den Einsatz KI-gestützter Tools und Prozesse zur Inhalts- und Bildoptimierung.
SHOMUGO ist ausschließlich im B2B-Bereich tätig. Alle Vertragspartner von SHOMUGO werden als Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB) und des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klassifiziert. Verbrauchergeschäfte im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) oder vergleichbarer europäischer Regelungen werden von SHOMUGO nicht abgeschlossen. Jeder Auftraggeber bestätigt mit Vertragsabschluss, im Namen eines Unternehmens oder einer gewerblich tätigen Person zu handeln.
1.2 Vorrang dieser AGB / Abweichende Bedingungen
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn SHOMUGO ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn SHOMUGO in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.
1.3 Änderungen der AGB
SHOMUGO behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für bestehende Vertragsverhältnisse zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse) mitgeteilt. Der Auftraggeber hat das Recht, Änderungen innerhalb von vier Wochen ab Mitteilung schriftlich zu widersprechen. Bei fristgerechtem Widerspruch gelten die bisherigen AGB für laufende Vertragsverhältnisse weiter. Widerspricht der Auftraggeber nicht, gelten die geänderten AGB als angenommen.
2. Vertragsabschluss und Vertragssprache
2.1 Vertragsanbahnung und Angebotsprozess
Die Vertragsanbahnung erfolgt durch Kommunikation zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber, in der Regel per E-Mail, sowie durch die Erstellung eines individuellen schriftlichen Angebots durch SHOMUGO. Ein Angebot von SHOMUGO ist freibleibend und stellt noch keine verbindliche Willenserklärung dar.
Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande durch:
- die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftraggebers per E-Mail oder Unterschrift, oder
- die tatsächliche Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen durch den Auftraggeber.
Mündliche Absprachen sind nicht rechtsgültig und begründen keine vertraglichen Verpflichtungen für SHOMUGO. Sondervereinbarungen, Rabatte oder abweichende Konditionen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Fixierung im jeweiligen Angebot oder in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
2.2 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Alle Angebote, Verträge, Rechnungen und sonstigen vertragsrelevanten Dokumente werden in deutscher Sprache ausgestellt. Dokumente in anderer Sprache dienen ausschließlich der Information und sind nicht vertragsrelevant.
3. Laufzeiten, Kündigung und Vertragsbindung
3.1 Mindestlaufzeit und ordentliche Kündigung
Soweit im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgehalten ist, gelten folgende Regelungen:
Domain- und Webhostingverträge: Domain- und Webhostingverträge haben eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten und verlängern sich automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich (per Post oder E-Mail) kündigt. Eine Kündigung wird mit Zugang bei SHOMUGO wirksam. Nachträgliche Stornierungen wegen Nichtnutzung können nicht akzeptiert werden, da der Service grundsätzlich zur Nutzung bereitgestellt worden ist.
Erstellung und Betreuung von Online-Shops (Shopify / WooCommerce): Wurde die Erstellung eines Online-Shops durch SHOMUGO beauftragt, gilt für den daraus resultierenden Betreuungs- oder Servicevertrag eine Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zum Monatsletzten schriftlich kündigt. Nachträgliche Stornierungen wegen Nichtnutzung können nicht akzeptiert werden, da der Service grundsätzlich zur Nutzung bereitgestellt worden ist.
Wartungsverträge für fremde Online-Shops: Für die Wartung und Betreuung von Online-Shops, die nicht durch SHOMUGO erstellt wurden, gilt die im jeweiligen Angebot festgelegte Laufzeit. Ist im Angebot keine Laufzeit definiert, gilt eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten ab Vertragsabschluss. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere sechs (6) Monate, sofern der Auftraggeber nicht mindestens zwei (2) Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit zum Monatsletzten schriftlich kündigt.
Alle sonstigen Leistungsverträge (z.B. laufende Beratung, SEO, Marketing): Alle sonstigen Leistungsverträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs (6) Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden. Eine automatische Verlängerung findet um jeweils einen Monat statt, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
Hinweis zur Kündigungsfrist: SHOMUGO ist nicht verpflichtet, den Auftraggeber aktiv auf bevorstehende Vertragsverlängerungen oder ablaufende Kündigungsfristen hinzuweisen. Dies gilt für sämtliche Vertragsarten mit SHOMUGO. Die Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfristen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers.
3.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für SHOMUGO liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist, gegen wesentliche vertragliche Pflichten verstößt oder trotz Abmahnung unzulässige oder rechtswidrige Inhalte auf den von SHOMUGO betreuten Systemen bereitstellt.
3.3 Wirkung der Kündigung
Im Falle der Kündigung erbringt SHOMUGO keine weiteren Leistungen nach Ablauf der Kündigungsfrist. Bereits erbrachte Leistungen sind in vollem Umfang zu vergüten. SHOMUGO ist berechtigt, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses gespeicherte Daten und Zugangsdaten des Auftraggebers zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Leistungsbeschreibung und KI-gestützte Tätigkeiten
4.1 Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. SHOMUGO erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers. SHOMUGO schuldet in der Regel eine Dienstleistung (Werkvertrag nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung eines bestimmten Werkerfolgs).
SHOMUGO ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Leistungen geeignete Subunternehmer und Dritte einzusetzen, bleibt jedoch dem Auftraggeber gegenüber alleinige Ansprechpartnerin und Haftungsadressatin.
4.2 KI-gestützte Dienstleistungen
SHOMUGO setzt bei bestimmten Tätigkeiten (insbesondere Bild- und Textoptimierung sowie Plugin-Entwicklung) KI-gestützte Tools und Systeme ein. Sämtliche KI-generierten Inhalte und Ergebnisse werden vor der Auslieferung oder Veröffentlichung durch geschultes Personal von SHOMUGO persönlich geprüft, kontrolliert und freigegeben. Eine automatisierte Ausrollung oder Veröffentlichung von KI-generierten Inhalten ohne menschliche Überprüfung erfolgt nicht.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass SHOMUGO KI-gestützte Werkzeuge im Rahmen der Leistungserbringung einsetzt, sofern die Qualitäts- und Sorgfaltsstandards eingehalten werden.
4.3 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, SHOMUGO alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die auf das Ausbleiben notwendiger Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von SHOMUGO und können Auswirkungen auf vereinbarte Termine haben.
Aufträge sind vom Auftraggeber klar, vollständig und in eigenen Worten schriftlich zu formulieren und zu übergeben. SHOMUGO ist nicht verpflichtet, unklare oder unvollständige Aufträge auf eigenes Risiko zu interpretieren. Entstehen durch unklare Auftragsformulierungen Mehraufwände, können diese dem Auftraggeber gesondert verrechnet werden.
4.4 Keine Erfolgsgarantie – E-Commerce und Online-Shop
SHOMUGO übernimmt keine Erfolgsgarantien und gibt keine Zusagen oder Aussichten hinsichtlich wirtschaftlicher Ergebnisse, Umsätze, Reichweiten, Besucherzahlen oder sonstiger Erfolgskennzahlen. SHOMUGO empfiehlt keine Investitionen mit Ertragsversprechen oder -aussichten.
Jeder Auftraggeber trägt das unternehmerische Risiko des Betriebs eines Online-Shops vollständig selbst. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt ausdrücklich, dass es seine eigene Verantwortung ist, die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Auflagen und Vorschriften (z.B. Impressumspflicht, Datenschutz, Fernabsatzrecht, Produktkennzeichnungspflichten, steuerliche Pflichten, Verpackungsrecht u.ä.) selbst in Erfahrung zu bringen, zeitnah umzusetzen oder in Auftrag zu geben. SHOMUGO erbringt diesbezüglich auf Anfrage beratende Unterstützung, übernimmt jedoch keine rechtliche Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften durch den Auftraggeber.
4.5 Werbeanzeigen (Online-Advertising)
Auch im Bereich der Erstellung und Betreuung von Werbeanzeigen (z.B. über Meta, Google, Pinterest) übernimmt SHOMUGO keine Erfolgsgarantien hinsichtlich Reichweite, Conversions, Klickzahlen oder sonstiger Werbeziele.
Für den Erfolg einer Werbekampagne ist ein regelmäßiges und an die Kampagnenziele angepasstes Werbebudget (Ad Spend) durch den Auftraggeber zwingend erforderlich. Die Verantwortung für die kontinuierliche Bereitstellung eines angemessenen Werbebudgets liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Für die korrekte Pixel-Konfiguration bei Meta-Werbeanzeigen (z.B. Facebook/Instagram Pixel) ist eine einmalige Mindestinvestition von EUR 1.000,– (netto) als Werbebudget erforderlich. Diese Investition dient ausschließlich der Zielgruppenfindung und dem Aufbau von Daten für die Pixelkonfiguration. Innerhalb dieser Phase ist kein Verkaufserfolg zu erwarten; dies ist technisch bedingt und ausdrücklich kein Leistungsmangel seitens SHOMUGO.
Greift der Auftraggeber eigenmächtig in laufende Werbekampagnen ein – z.B. durch Stoppen, Ändern, Pausieren oder sonstige Manipulationen der von SHOMUGO konfigurierten Anzeigen – so distanziert sich SHOMUGO ausdrücklich von der weiteren Konfiguration und ihren Ergebnissen. In diesem Fall ist SHOMUGO berechtigt, sämtliche vereinbarten Gebühren für Konfiguration und Betreuung der Werbeanzeigen vollständig einzubehalten bzw. einzufordern, unabhängig vom erzielten Werbeerfolg.
5. Preise, Zahlungsbedingungen und Verzug
5.1 Preise und Abrechnung
Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR), zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem vereinbarten Angebot (z.B. monatlich, projektbezogen, nach Aufwand).
Etwaige Sonderrabatte (Laufzeitrabatte, Aktionsrabatte oder sonstige Nachlässe) gelten ausschließlich unter der Bedingung fristgerechter Zahlung. Bei Zahlungsverzug entfallen sämtliche gewährten Rabatte rückwirkend auf die betroffene Rechnungsperiode, und es ist der volle Listenpreis fällig.
5.2 Zahlungsfristen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Die Zahlung gilt mit Gutschrift auf dem Konto von SHOMUGO als erfolgt.
5.3 Verzugszinsen und Mahnspesen
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ab dem ersten Tag des Verzugs werden die gesetzlich zulässigen Verzugszinsen für den vollen offenen Rechnungsbetrag verrechnet. Für den österreichischen B2B-Bereich gelten die Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der EZB). Vergleichbare Regelungen gelten nach dem jeweils anwendbaren nationalen Recht für Auftraggeber in anderen EU-Mitgliedstaaten.
Für jede ausgestellte Mahnung wird ein interner Bearbeitungsaufwand von EUR 10,00 pro Mahnung verrechnet. Bereits nach der ersten Fristüberschreitung ist SHOMUGO berechtigt, eine Mahnung auszustellen.
Sämtliche Kosten, die SHOMUGO im Zusammenhang mit der Durchsetzung offener Forderungen entstehen, insbesondere Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
SHOMUGO behält sich vor, alle rechtlich zulässigen Maßnahmen zur Einbringung offener Forderungen auszuschöpfen, einschließlich der Beauftragung eines Inkassounternehmens oder eines Rechtsanwalts.
5.4 Leistungsaussetzung bei Zahlungsverzug
Ist der Auftraggeber mit mehr als einer (1) Rechnung länger als dreißig (30) Tage in Zahlungsverzug, ist SHOMUGO berechtigt, sämtliche laufenden Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen einzustellen oder auszusetzen. Dies umfasst insbesondere Wartungsverträge, Programmier- und Entwicklungstätigkeiten sowie die Betreuung, Konfiguration und Auslieferung von Werbeanzeigen. SHOMUGO wird den Auftraggeber über die bevorstehende Leistungsaussetzung vorab schriftlich informieren. Die Leistungsaussetzung stellt keine Vertragsverletzung dar und kann SHOMUGO nicht als geschäftsschädigend oder schadensersatzpflichtig angelastet werden. Während der Aussetzung laufende Vergütungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
6.1 Mängelanzeige
Mängel an erbrachten Leistungen müssen vom Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Lieferung oder Fertigstellung schriftlich und mit detaillierter Beschreibung des Mangels bei SHOMUGO angezeigt werden. Verdeckte Mängel, die bei ordnungsgemäßer Überprüfung nicht erkennbar waren, sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Werden Mängel nicht fristgerecht gerügt, gilt die Leistung als genehmigt und mängelfreie Leistung abgenommen.
6.2 Mängelbehebung
Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelanzeige hat SHOMUGO das Recht auf Nachbesserung innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Eingang der Mängelrüge. Das Recht auf Nachbesserung ist SHOMUGO mindestens einmal zu gewähren. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Preisminderung oder, bei wesentlichen Mängeln, Vertragsauflösung verlangen.
6.3 Ausschluss der Gewährleistung
Die Gewährleistung ist ausgeschlossen für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, Veränderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers oder auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb des Einflussbereichs von SHOMUGO liegen. Dies gilt insbesondere für Fehler in externen Schnittstellen, APIs, Drittanbieter-Plugins oder Plattformänderungen (z.B. durch Shopify, WordPress oder WooCommerce), die nicht von SHOMUGO selbst verursacht wurden.
7. Haftung
7.1 Haftungsbeschränkung
Die Haftung von SHOMUGO für Schäden aus oder im Zusammenhang mit der Leistungserbringung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Sach- und Vermögensschäden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder den Ausfall von Daten ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
7.2 Haftungsausschluss für externe Systeme
SHOMUGO übernimmt keine Haftung für Fehler, Ausfälle oder Datenverluste, die durch Drittanbieter-Systeme, externe APIs, Hosting-Dienste, Zahlungsanbieter oder Plattformänderungen (z.B. Shopify, WordPress, Meta, Google) verursacht werden. SHOMUGO haftet insbesondere nicht für die Verfügbarkeit, Korrektheit oder Sicherheit von Plattformen, Plugins, Schnittstellen oder Diensten, die nicht von SHOMUGO selbst entwickelt oder betrieben werden.
7.3 Force Majeure
SHOMUGO ist von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit, wenn und solange die Erfüllung durch Umstände verhindert wird, die außerhalb des Einflussbereichs von SHOMUGO liegen und bei Vertragsabschluss nicht vorhergesehen werden konnten (höhere Gewalt). Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, staatliche Maßnahmen, Cyberangriffe auf Drittanbieterinfrastruktur oder schwere technische Störungen bei Internet-Service-Providern. SHOMUGO wird den Auftraggeber unverzüglich über das Vorliegen eines solchen Hindernisses informieren.
7.4 Haftungsrahmen
Soweit eine Haftung von SHOMUGO nicht vollständig ausgeschlossen ist, ist sie der Höhe nach auf den Nettowert der betroffenen Leistung, die den Schaden verursacht hat, bzw. auf das Nettojahresentgelt des betroffenen Vertrags begrenzt.
7.5 Verantwortung des Auftraggebers für Shopinhalte und gesetzliche Pflichten
SHOMUGO übernimmt keine Haftung für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Online-Shop des Auftraggebers, insbesondere nicht für:
- falsche Grundpreisangaben,
- unrichtige Angaben zu Lieferkosten oder Lieferzeiten,
- fehlende oder fehlerhafte Gewährleistungshinweise,
- die Nichteinhaltung von Verpackungs- und Rücknahmepflichten (z.B. gemäß VerpackG oder österreichischem Abfallrecht),
- fehlende oder fehlerhafte Produktkennzeichnungen,
- sowie sonstige gesetzliche Informationspflichten im Fernabsatz.
SHOMUGO unterstützt den Auftraggeber auf Anfrage beratend in diesen Bereichen. Die rechtliche und inhaltliche Verantwortung für alle im Shop veröffentlichten Angaben verbleibt jedoch vollständig beim Auftraggeber und kann nicht auf SHOMUGO übertragen werden. Der Auftraggeber stellt SHOMUGO von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich Behörden, Mitbewerbern und Verbraucherverbands) frei, die auf einer Verletzung dieser Pflichten durch den Auftraggeber beruhen.
8. Urheberrecht und geistiges Eigentum
8.1 Rechte an erbrachten Leistungen
Alle von SHOMUGO im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Werke (Texte, Designs, Code, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung räumt SHOMUGO dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck ein, sofern im Angebot oder in der individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgehalten ist.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben alle Nutzungs- und Verwertungsrechte bei SHOMUGO.
8.2 Inhalte des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist für sämtliche Inhalte, die er SHOMUGO zur Verfügung stellt oder die auf den von SHOMUGO betreuten Plattformen veröffentlicht werden, selbst verantwortlich. Er sichert zu, dass diese Inhalte keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte. SHOMUGO ist von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die auf einer Rechtsverletzung durch vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte beruhen, freizustellen.
8.3 Nutzungsrecht an Kundenprodukten für eigene Marketingzwecke
SHOMUGO ist als E-Commerce-Agentur berechtigt, Produkte des Auftraggebers für eigene Marketingzwecke zu nutzen. Dies umfasst insbesondere die Erstellung neuer Produktbilder und -texte sowie die Bewerbung und Präsentation dieser Produkte auf den eigenen Plattformen, Kanälen und Social-Media-Auftritten von SHOMUGO. Der Auftraggeber erhält im Gegenzug kostenlose Aufmerksamkeit und Reichweite für seine Produkte. Ein gesondertes Entgelt wird für diese Nutzung nicht verrechnet. Möchte der Auftraggeber diese Nutzung für sein gesamtes Portfolio oder einzelne Produkte ausschließen, so hat er dies SHOMUGO schriftlich mitzuteilen. Der Ausschluss gilt ab Zugang der schriftlichen Mitteilung bei SHOMUGO und wirkt nicht rückwirkend auf bereits erstellte oder veröffentlichte Inhalte.
9. Umsatzbeteiligung (Revenue Share)
In Einzelfällen kann zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber eine monatliche Umsatzbeteiligung vereinbart werden. Die konkrete Höhe der Beteiligung, die Bemessungsgrundlage sowie der Abrechnungszeitraum ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot oder einer gesonderten Vereinbarung.
Sofern eine Umsatzbeteiligung vereinbart wurde, gilt:
- Die Bemessungsgrundlage ist der monatliche Nettoumsatz des betreffenden Online-Shops, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, SHOMUGO monatlich eine nachvollziehbare Umsatzübersicht (z.B. Shop-Export, Plattformbericht) bis zum fünften (5.) Werktag des Folgemonats zu übermitteln.
- Die Umsatzbeteiligung wird auf Basis dieser Übersicht monatlich von SHOMUGO in Rechnung gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
- SHOMUGO behält sich das Recht vor, die übermittelten Umsatzdaten auf Plausibilität zu prüfen und im Zweifelsfall Einsicht in die relevanten Shop-Statistiken zu verlangen.
- Bei Nichtübermittlung der Umsatzübersicht ist SHOMUGO berechtigt, eine Schätzung auf Basis der zuletzt bekannten Umsatzdaten als Abrechnungsgrundlage heranzuziehen.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung von SHOMUGO, die auf Anfrage zur Verfügung gestellt wird.
Soweit SHOMUGO im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, ist eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen (insbesondere Geschäftsdaten, Strategien, Zugangsdaten und technische Details) vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von drei (3) Jahren.
12. Rufschutz und unzulässige Äußerungen
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keine unwahren Tatsachenbehauptungen über SHOMUGO, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter oder ihre Leistungen zu verbreiten – weder öffentlich (z.B. in Bewertungsportalen, sozialen Medien oder Foren) noch gegenüber Dritten. Dies umfasst insbesondere die Verbreitung falscher oder irreführender Aussagen über die Qualität erbrachter Leistungen, Geschäftspraktiken oder das Verhalten von SHOMUGO, soweit diese nicht der Wahrheit entsprechen oder aus dem Zusammenhang gerissen werden, um einen falschen Gesamteindruck zu erzeugen.
Zulässig bleibt die sachliche und wahrheitsgemäße Schilderung eigener Erfahrungen sowie die Abgabe von Meinungsäußerungen, die als solche erkennbar sind.
Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist SHOMUGO berechtigt, die sofortige Unterlassung und Löschung der betreffenden Inhalte zu verlangen sowie Schadenersatz für den entstandenen Reputations- und Vermögensschaden geltend zu machen. SHOMUGO behält sich vor, alle rechtlich zulässigen Schritte einzuleiten, einschließlich der Beauftragung eines Rechtsanwalts und der gerichtlichen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadenersatzansprüchen. Die dabei entstehenden Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern die Ansprüche berechtigt sind.
13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Diese AGB und alle Verträge zwischen SHOMUGO und dem Auftraggeber unterliegen österreichischem materiellem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des IPR.
Da SHOMUGO ausschließlich mit Unternehmern kontrahiert, wird als ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht in Graz (Österreich) vereinbart. SHOMUGO ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch vor den Gerichten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Erfüllungsort für alle Leistungen von SHOMUGO ist der Geschäftssitz der SHOMUGO GmbH in Graz.
14. Online-Streitbeilegung und Schlichtung
SHOMUGO ist grundsätzlich nicht bereit und auch nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, da ausschließlich B2B-Verträge abgeschlossen werden.
Zur außergerichtlichen Beilegung etwaiger Streitigkeiten können die Parteien einvernehmlich ein Mediationsverfahren oder Schiedsverfahren vereinbaren.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
15.2 Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
15.3 Gesamte Vereinbarung
Diese AGB sowie das jeweilige Angebot und allfällige gesonderte schriftliche Vereinbarungen bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen zum selben Gegenstand.
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