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GARAN-Label und EU-Gewährleistungshinweis: Der Pflicht-Check für deinen Shop

26.08.2026 · 11 Min Lesezeit · von Irena & Ronny Kühn

Die EU hat einen neuen Standard beschlossen, der jeden Online-Shop mit Endkundengeschäft in der EU betrifft: einen einheitlichen Gewährleistungshinweis, der gut sichtbar im Shop angezeigt werden muss - und ein zusätzliches GARAN-Label, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus anbietet. Beides wird ab dem 27. September 2026 verpflichtend. Die rechtliche Grundlage steckt in der ECGT-Richtlinie (Empowering Consumers for the Green Transition) und der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.

Klingt nach viel Bürokratie. Ist es teilweise auch. Aber wenn du weißt, was auf dich zutrifft und was nicht, ist die Umsetzung an einem Nachmittag erledigt. Damit du das nicht in fünf verschiedenen Quellen zusammensuchen musst, findest du hier den kompletten Überblick.

Worum es geht

Die EU-Kommission hat zwei visuelle Elemente entwickelt, die künftig europaweit einheitlich in Shops und im Handel verwendet werden müssen:

1. Der Harmonised Notice (Gewährleistungshinweis)

Ein standardisiertes Hinweisfeld, das Konsumenten auf ihr gesetzliches Recht auf mindestens zwei Jahre Gewährleistung aufmerksam macht. Muss in jedem Shop mit B2C-Geschäft in der EU angezeigt werden. In der jeweiligen Landessprache. Die Vektordateien stellt die EU-Kommission in allen 24 Amtssprachen kostenlos bereit.

2. Das GARAN-Label (Haltbarkeitsgarantie)

Ein zusätzliches Label, das nur dann verpflichtend ist, wenn der Hersteller eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie über die gesetzliche Gewährleistung hinaus gewährt (z.B. „5 Jahre Herstellergarantie"). Enthält drei editierbare Felder: Anzahl der Jahre, Marke und Modellbezeichnung.

Für wen das gilt

Kurze Antwort: für so gut wie jeden, der physische Produkte an Konsumenten in der EU verkauft. Die lange Antwort ist etwas differenzierter.

Betroffen bist du, wenn ...

  • du physische Waren (Elektronik, Möbel, Textil, Haushaltsartikel, Werkzeug, Spielzeug, Sport, etc.) an Endkonsumenten in der EU verkaufst
  • du einen Online-Shop, einen stationären Laden oder beides betreibst
  • du auch nur ein einziges EU-Land bedienst - die Vorschrift gilt in allen 27 Mitgliedstaaten

Nicht betroffen bist du, wenn ...

  • du ausschließlich B2B verkaufst (dann greift die gesetzliche Gewährleistung ohnehin anders, und die Notice-Pflicht entfällt)
  • du reine Dienstleistungen anbietest (Beratung, Coaching, Software-as-a-Service)
  • du digitale Produkte ohne physischen Träger verkaufst (E-Books, Downloads) - hier gelten Sonderregeln, aber die klassische Gewährleistungsnotice ist nicht zwingend
  • du nur außerhalb der EU verkaufst

Wichtig: „Betroffen" heißt nicht automatisch, dass du das GARAN-Label brauchst. Die Notice ist der Standard, das GARAN-Label ist die Ausnahme - nur nötig, wenn ein Hersteller tatsächlich eine Haltbarkeitsgarantie gibt.

Die Regeln im Detail

Der Gewährleistungshinweis (Harmonised Notice)

Der Notice-Aufkleber ist ein vorgefertigtes Design, das die EU-Kommission bereitstellt. Die Regeln dazu sind streng:

  • Sprache: Der Hinweis muss in der Sprache des Landes angezeigt werden, in dem verkauft wird. Wer nach Deutschland und Frankreich verkauft, braucht die deutsche und die französische Version.
  • Farbe und Format: Es dürfen keine Farbanpassungen oder Umformatierungen an den bereitgestellten Dateien vorgenommen werden. Das eigene Corporate Design muss draußen bleiben.
  • Platzierung im Online-Shop: Laut Leitlinien sind mehrere Optionen zulässig - auf der Produktkategorie-Seite, im Website-Header oder auf der Checkout-Seite. In jedem Fall muss der volle Hinweis vor Vertragsschluss gut sichtbar sein.
  • Dateiformate: Die Kommission liefert SVG, PDF, JPG und PNG - in Farbe (für Online-Shops und stationäre Läden) und in Schwarz-Weiß (nur für stationäre Läden).

Das GARAN-Label

Das GARAN-Label ist nur dann relevant, wenn der Hersteller eines Produkts eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie ausspricht, die über die gesetzlichen zwei Jahre Gewährleistung hinausgeht. Die Regeln:

  • Editierbare Felder: Drei Felder müssen ausgefüllt werden - die Anzahl der Jahre (z.B. „5"), die Marke bzw. das Warenzeichen des Herstellers, und die Modellbezeichnung.
  • Font: Vorgeschrieben ist die Schriftart Inter. Andere Schriften sind nicht erlaubt.
  • Mehrsprachiger Footer: Am unteren Rand des Labels steht die Übersetzung von „Herstellergarantie in Jahren" in allen EU-Amtssprachen. Dieser Footer darf nicht entfernt oder verändert werden.
  • Verantwortung: Das Label wird vom Hersteller vorbereitet - nicht vom Händler. Als Shop-Betreiber musst du es „nur" korrekt anzeigen, wenn es dir vom Hersteller mitgeliefert wird.

Praktisch heißt das: Wer ein Produkt mit Haltbarkeitsgarantie einkauft, sollte vom Hersteller die passenden GARAN-Label-Dateien bekommen. Falls nicht - beim Hersteller anfragen. Als Händler bist du für die richtige Platzierung im Shop verantwortlich, nicht für die Erstellung des Labels selbst.

Die häufigsten Fehler - und wie du sie vermeidest

Erste Praxisberichte gibt es schon, und ein paar Muster zeichnen sich ab:

Fehler 1: Farbe oder Layout anpassen

Der Reflex vieler Shop-Betreiber ist verständlich - das Notice-Design passt nicht ins Corporate Design, also färbt man es kurz um. Genau das ist ausdrücklich untersagt. Der Hinweis muss exakt so verwendet werden, wie ihn die Kommission ausliefert.

Fehler 2: Nur die englische Version verwenden

Wer in mehreren EU-Ländern verkauft, kann sich nicht mit einer „Master-Version" auf Englisch retten. Jede Sprachversion des Shops muss die Notice in der jeweiligen Landessprache anzeigen. Für Multi-Country-Shops bedeutet das eine saubere Zuordnung im Frontend.

Fehler 3: Den GARAN-Footer weglassen

Der mehrsprachige Footer am unteren Rand des GARAN-Labels sieht aus wie ein optionales Beiwerk. Ist er aber nicht. Er ist ein fester Bestandteil des Labels und darf nicht abgeschnitten werden, auch nicht aus Layout-Gründen.

Fehler 4: Notice und GARAN verwechseln

Notice ist Pflicht für alle B2C-Shops in der EU. GARAN ist nur dann Pflicht, wenn ein Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gewährt. Wer beides gleichsetzt, macht sich unnötig Arbeit - oder übersieht die eigentliche Pflicht.

Fehler 5: Die Notice erst im Checkout anzeigen

Rechtlich zulässig ist der Checkout, aber es ist die schlechteste der drei Optionen. Wer die Notice erst dort zeigt, riskiert Diskussionen darüber, ob der Konsument sie „prominent" wahrnehmen konnte. Header oder Kategorie-Seite sind sicherer.

So gehst du konkret vor

Wenn du wissen willst, was in deinem Shop zu tun ist, arbeite dich der Reihe nach durch:

Schritt 1: Katalog-Audit

Geh deinen Produktkatalog durch. Welche Produkte gehen an Endkonsumenten? Welche davon werden in mehreren EU-Ländern angeboten? Und bei welchen Produkten gibt dir der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie über die gesetzliche Frist hinaus?

Schritt 2: Sprachen klären

Mach eine Liste aller Sprachen, in denen dein Shop erreichbar ist. Für jede dieser Sprachen brauchst du die passende Notice-Datei von der EU-Kommission.

Schritt 3: Dateien herunterladen

Die offiziellen Vektordateien in allen 24 EU-Sprachen liegen auf der Seite der EU-Kommission (siehe Link am Ende dieses Artikels). Nimm die SVG- oder PDF-Version für den Web-Einsatz.

Schritt 4: Platzierung wählen

Entscheide dich für eine der drei zulässigen Optionen: Header, Produktkategorie-Seite oder Checkout. Für die meisten Shops ist der Header die praktikabelste Lösung - einmal eingebaut, wirkt er auf allen Seiten.

Schritt 5: Bei GARAN-relevanten Produkten den Hersteller anfragen

Wenn ein Produkt eine Haltbarkeitsgarantie hat, frag beim Hersteller nach dem fertig gestalteten GARAN-Label. Wenn er keins hat, weis ihn freundlich auf die Pflicht ab September 2026 hin - er ist derjenige, der das Label erstellen muss.

Schritt 6: Vor dem 27. September testen

Klick deinen eigenen Shop durch, wie es ein Konsument tun würde. Ist die Notice in der richtigen Sprache sichtbar? Prominent? Auf allen relevanten Seiten? Bei GARAN-Produkten: Ist das Label korrekt eingebunden, mit intaktem mehrsprachigem Footer?

Was du sonst noch wissen solltest

Die SVG-Dateien der Kommission haben ihre Tücken

Aus der Praxis: Die von der EU-Kommission bereitgestellten SVG-Dateien lassen sich nicht in jedem Grafikprogramm sauber öffnen - ältere Versionen von Illustrator und Inkscape produzieren teilweise Darstellungsfehler. Die PDF-Version ist meist verlässlicher, und für die reine Web-Einbindung reicht sie in vielen Fällen aus.

Ein Online-Tool der Kommission ist angekündigt

Die EU-Kommission arbeitet an einem Online-Tool, mit dem Hersteller und Händler die Notice und das GARAN-Label direkt generieren können. Es sollte im Laufe des Jahres 2026 verfügbar sein. Bis dahin bleibt der Weg über die Vektordateien.

Bestehende Herstellergarantien bleiben erlaubt

Wenn ein Hersteller schon heute eine eigene Garantie ausspricht („2 Jahre Herstellergarantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung"), darf er das weiterhin tun. Die Kommunikation dieser Garantie darf aber nicht in Konkurrenz zum GARAN-Label treten oder Konsumenten verwirren. Wo das GARAN-Label greift, wird es zum verbindlichen Anker.

Sanktionen bei Verstößen

Die konkreten Bußgelder legt jedes EU-Mitgliedsland selbst fest, weil die Umsetzung über die nationalen Verbraucherschutzgesetze erfolgt. Die Bandbreite ist entsprechend groß und reicht von formellen Abmahnungen durch Verbraucherverbände bis zu spürbaren Geldbußen bei systematischen Verstößen. Für Österreich und Deutschland gilt: das Abmahnrisiko durch Wettbewerber und Konsumentenschutzverbände ist real und der wahrscheinlichste erste Kontakt mit der Vorschrift.

Kurz zusammengefasst

Was: Zwei standardisierte EU-Elemente - Gewährleistungshinweis (Pflicht für alle B2C-Shops) und GARAN-Label (Pflicht bei Herstellergarantie über 2 Jahre hinaus).

Wann: Verpflichtend ab 27. September 2026.

Wo hin: Header, Produktkategorie-Seite oder Checkout - jeweils in der Landessprache des Verkaufslands.

Was nicht: Nichts umfärben, nichts umformatieren, den GARAN-Footer nicht abschneiden, nicht nur die englische Version einbinden.

Verantwortung: Notice-Einbindung liegt bei dir als Shop-Betreiber. GARAN-Label kommt vom Hersteller, du bindest es korrekt ein.

Tipps aus der Praxis

  • Jetzt anfangen, nicht warten. Bis September sind es weniger als sechs Wochen. Ein sauberer Header-Einbau in einem multi-lingualen Shop kann sich hinziehen, wenn zwischendurch Übersetzungen, Theme-Anpassungen und Tests anstehen.
  • Header-Lösung bevorzugen. Ein Notice-Bereich im Header ist rechtssicher, einmal implementiert für alle Seiten aktiv, und du musst dich nie wieder darum kümmern.
  • Sprachweichen sauber setzen. Wer WPML, Polylang oder Shopify-Marktplätze nutzt, sollte die Notice per Sprach-Umschaltung ausliefern - nicht als eine Grafik für alle Sprachen mit „hoffentlich passt es".
  • Hersteller frühzeitig ansprechen. Falls du Produkte mit Haltbarkeitsgarantie führst, sprich deine Lieferanten jetzt an. Viele werden das Thema noch nicht auf dem Schirm haben, und du gewinnst Zeit.
  • Screenshot als Nachweis. Mach nach der Umsetzung Screenshots deiner Produktseiten mit sichtbarer Notice - das erspart dir bei einer Abmahnung viel Diskussion.

Wir übernehmen das für dich

Wenn du weder Lust noch Zeit hast, dich durch EU-Verordnungen, Vektordateien und Theme-Anpassungen zu wühlen: wir kümmern uns drum. Wir binden den Gewährleistungshinweis in deinen Shop ein - in allen Sprachen, an der richtigen Stelle, sauber ins Theme integriert. Bei GARAN-Produkten stimmen wir uns mit deinen Herstellern ab oder unterstützen dich beim Nachfragen.

Wir arbeiten mit WooCommerce, Shopify, Shopware und praktisch jedem anderen gängigen Shop-System. Der Umfang hängt von der Zahl der Sprachen, der Zahl der GARAN-relevanten Produkte und der Theme-Komplexität ab - aber für einen Standard-Shop ist die komplette Umsetzung meist an einem halben bis ganzen Arbeitstag erledigt.

Kurzes Gespräch reicht. 15 Minuten am Telefon, wir schauen uns deinen Shop an und sagen dir konkret, was zu tun ist und was es kostet. Ohne Verkaufsdruck, ohne Panikmache.

Termin vereinbaren

Hinweis: Wir sind eine E-Commerce-Agentur, keine Rechtsberatung. Dieser Artikel ersetzt keine juristische Prüfung im Einzelfall. Bei komplexen Fragen (mehrere Rechtsordnungen, Sonderprodukte, laufende Abmahnverfahren) empfehlen wir zusätzlich einen spezialisierten Rechtsberater.

Weiterführende Links

Häufige Fragen zum Gewährleistungshinweis und GARAN-Label

Ab wann gilt die Pflicht zum Gewaehrleistungshinweis?
Ab dem 27. September 2026 muessen alle Online-Shops mit B2C-Verkauf in der EU den standardisierten Gewaehrleistungshinweis (Harmonised Notice) prominent anzeigen. Grundlage ist die Durchfuehrungsverordnung (EU) 2025/1960.

Muss ich das GARAN-Label auf jeden Fall einbinden?
Nein. Das GARAN-Label ist nur dann Pflicht, wenn der Hersteller eines Produkts eine kommerzielle Haltbarkeitsgarantie ueber die gesetzlichen zwei Jahre Gewaehrleistung hinaus gewaehrt. Fuer reine Haendler ohne solche Hersteller-Garantien reicht der Gewaehrleistungshinweis.

Darf ich den Gewaehrleistungshinweis farblich an mein Corporate Design anpassen?
Nein. Die EU-Kommission stellt die Dateien in einer festgelegten Farbversion und einer Schwarz-Weiss-Version bereit. Farbanpassungen, Umformatierungen oder Layout-Veraenderungen sind ausdruecklich untersagt.

In welcher Sprache muss der Hinweis angezeigt werden?
In der Amtssprache des EU-Landes, in dem der Verkauf stattfindet. Wer in mehrere EU-Laender verkauft, muss die jeweilige Sprachversion einbinden. Die EU-Kommission stellt die Notice in allen 24 EU-Amtssprachen zur Verfuegung.

Wo im Shop muss der Gewaehrleistungshinweis platziert werden?
Die EU-Leitlinien nennen drei zulaessige Optionen: im Website-Header, auf der Produktkategorie-Seite oder im Checkout. In allen Faellen muss der volle Hinweis vor Vertragsschluss gut sichtbar sein. Aus praktischer Sicht ist der Header meist die beste Wahl.

Wer erstellt das GARAN-Label - Hersteller oder Haendler?
Der Hersteller. Er fuellt die drei editierbaren Felder (Jahre, Marke, Modell) aus und stellt das fertige Label bereit. Als Haendler bist du fuer die korrekte Einbindung im Shop verantwortlich, nicht fuer die Gestaltung des Labels selbst.

Was passiert bei Verstoessen?
Die Sanktionen werden von jedem EU-Mitgliedsland eigenstaendig festgelegt. In Oesterreich und Deutschland ist mit Abmahnungen durch Wettbewerber und Konsumentenschutzverbaende zu rechnen. Systematische Verstoesse koennen zusaetzlich mit Bussgeldern belegt werden.

Betrifft das auch reine B2B-Shops?
Nein. Der Gewaehrleistungshinweis ist an das Verbraucherrecht gekoppelt und gilt ausschliesslich fuer Verkaeufe an Endkonsumenten. Reine B2B-Shops sind nicht betroffen. Bei Mischformen (B2C und B2B) muss der Hinweis im B2C-Bereich angezeigt werden.

Aus der Praxis geschrieben

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