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Fake-Sterne in Google: Warum manipuliertes Review-Schema-Markup deiner Website mehr schadet als nützt

01.08.2026 · 9 Min Lesezeit · von Irena & Ronny Kühn

Du kennst die Situation: Du googelst eine Dienstleistung, scrollst durch die Ergebnisse und ein Treffer sticht sofort heraus. Nicht wegen der Domain, nicht wegen der Beschreibung, sondern wegen vier oder fünf kleiner goldener Sterne mit einer Bewertung wie „4,9" und einer stolzen Anzahl an Rezensionen. Reflexartig denkst du: Das muss ja gut sein. Und klickst.

Diese Sterne heißen im Fachjargon Rich Snippets und werden über sogenanntes Review-Schema-Markup ausgeliefert. Realisiert über strukturierten Code im Quelltext einer Seite, mit dem Suchmaschinen zusätzliche Informationen darstellen dürfen. Richtig eingesetzt, ist das ein völlig legitimes und starkes Werkzeug. Falsch eingesetzt - und das erleben wir immer häufiger - wird daraus gezielte Irreführung.

Kurz vorweg: Über dieses Thema berichten erstaunlich wenige Agenturen offen. Vermutlich, weil einige selbst mit dieser Methode arbeiten. Wir schreiben trotzdem darüber - weil wir finden, dass Endkunden verstehen sollten, was da im Hintergrund passiert, wenn ihre eigene Website oder die eines Mitbewerbers plötzlich glänzende Sterne bekommt, obwohl niemand jemals eine Rezension abgegeben hat.

Woran erkennt man manipuliertes Review-Schema-Markup?

Der Verdachtsmoment beginnt in der Suchergebnisliste selbst: Zwischen zehn nüchternen Treffern hat ein einziger Eintrag Sterne. Und zwar richtig gute. 4,8 oder 4,9 bei mehreren Dutzend angeblichen Rezensionen. Bis hierher: völlig unauffällig, könnte alles echt sein.

Der eigentliche Test kommt beim Klick. Wenn du auf der Zielseite ankommst und dort keine Bewertungsfunktion (!), keine Rezensionsliste, keine Sternchen und keinen einzigen Kundenkommentar findest... dann ist etwas faul. Denn die Regel ist einfach: Was Google im Snippet anzeigt, muss auf der Seite auch irgendwo tatsächlich sichtbar und für den Nutzer nachvollziehbar und im besten Fall nutzbar sein.

Für Erfahrenere: Ein Blick in den Quelltext (Rechtsklick → „Seitenquelltext anzeigen") bringt Klarheit. Gesucht wird nach einem Block wie diesem:

<script type="application/ld+json" class="reviews-schema">
{
  "@context": "http://schema.org",
  "@type": "Product",
  "name": "Beispielagentur.tld",
  "brand": "Beispielagentur",
  "description": "Webseiten erstellen lassen ...",
  "image": "https://beispielagentur.tld/logo.svg",
  "aggregateRating": {
    "@type": "AggregateRating",
    "ratingValue": "4.9",
    "reviewCount": "73"
  }
}
</script>

Steht dort ein aggregateRating mit hoher Bewertung und dutzenden Rezensionen - aber auf der sichtbaren Seite existiert kein einziges Bewertungssystem - dann sind diese Zahlen sehr wahrscheinlich frei erfunden. Genau darum geht es.

Warum das ein handfestes Problem ist

Problem 1 - Google straft ab: Solche Snippets verstoßen glasklar gegen die Richtlinien für strukturierte Daten. Wird das gemeldet und bestätigt, verhängt das Webspam-Team von Google eine manuelle Maßnahme gegen die Domain (!). Die Rich-Snippet-Sterne verschwinden dann nicht nach und nach, sondern sofort und vollständig und mit ihnen der optische Vorsprung, der überhaupt erst für die Klicks gesorgt hat. Die Klickrate bricht ein, weil der Treffer plötzlich genauso aussieht wie alle anderen (nur eben ohne die Glaubwürdigkeit, die man sich vermeintlich aufgebaut hat). In schweren oder wiederholten Fällen bleibt es nicht bei den Sternen: Dann wird die gesamte Domain in den Rankings herabgestuft, quer über alle Seiten, nicht nur die eine mit dem manipulierten Markup. Reichweite gegen Null, und zwar nicht für ein paar Tage, sondern so lange, bis das Markup entfernt, ein Reconsideration Request gestellt und von Google akzeptiert wurde. Das kann Wochen dauern. Wochen, in denen die Konkurrenz die Plätze übernimmt. Und wenn du davon gar nichts mitbekommst, weil du das E-Mail von Google ignorierst oder nicht bekommst, dann dauert es für eine sehr sehr lange Zeit.

Problem 2 - es ist rechtswidrig: Erfundene oder falsch dargestellte Bewertungen sind in Deutschland und Österreich wettbewerbswidrig und abmahnfähig. Und zwar unabhängig davon, ob sie im Snippet, im Shop-Frontend oder auf Social Media auftauchen. Das Gesetz macht da keinen Unterschied. Dazu unten die Details mit Paragrafen und Urteilen. Die Kurzfassung: Es kann richtig teuer werden. Nicht mit einem einmaligen Bußgeld, sondern mit einer Unterlassungsverpflichtung, deren Verletzung Vertragsstrafen im fünf- bis sechsstelligen Bereich nach sich zieht - pro weiterem Verstoß. Und die Abmahnkosten trägt in aller Regel der, der abgemahnt wurde.

Das Perfide daran: Kurzfristig wirkt die Manipulation. Die Klickrate steigt, das Bauchgefühl der Betreiber sagt „läuft". Mittelfristig ist das Vertrauen der ersten Besucher aber schon zerstört - denn wer eine 4,9-Sterne-Website betritt und keine einzige echte Rezension findet, spürt den Bruch sofort. Und langfristig kommt entweder Google, ein Kunde, ein Mitbewerber oder alle drei gleichzeitig.

Und im Online-Shop wird es noch dreister

Bisher ging es um die Sterne im Google-Suchergebnis. Aber es gibt eine zweite, mindestens genauso verbreitete Spielart und die spielt sich direkt im Shop ab. Uns fällt das immer häufiger auf, und es folgt fast immer demselben Muster.

Ein brandneuer Store geht online. Noch keine einzige echte Bestellung, kein Kunde, kein Versand und trotzdem prangen unter den Produkten schon tausende Bewertungen mit glatten 4,5 bis 5 Sternen. Rechnerisch ein Ding der Unmöglichkeit: Ein Shop, der gestern erst live gegangen ist, kann keine 3.000 verifizierten Kundenrezensionen haben. Die Zahlen sind entweder frei erfunden, importiert oder per App aus dem Nichts generiert.

Besonders auffällig ist das im Shopify-Umfeld. Der App-Store macht es technisch geradezu bequem: Es gibt Erweiterungen, die Bewertungen samt Fotos „importieren" (in der Praxis oft von fremden Produktseiten kopiert oder per KI oder Photoshop erzeugt), die eine frei wählbare Durchschnittsnote und Rezensionsanzahl vorbelegen oder die automatisch positive Texte einstreuen. Ein paar Klicks, und der frische Store sieht aus wie ein etablierter Marktführer mit jahrelanger Historie. Aber auch alteingesessene Shops rüsten zunehmend nach - wenn die echten Bewertungen ausbleiben oder durchwachsen sind, wird eben „nachgeholfen".

Warum das im Shop besonders heikel ist: Im Suchergebnis ist die manipulierte Bewertung „nur" ein Snippet. Im Shop wird sie zum zentralen Kaufargument direkt am Produkt - genau an der Stelle, an der die Kaufentscheidung fällt. Damit ist der Tatbestand der Irreführung noch klarer erfüllt: Der Kunde kauft nachweislich auf Basis einer Bewertung, die es nie gab. Rechtlich fällt das unter dieselben Regeln wie oben (in Deutschland Anhang Nr. 23c UWG, in Österreich Anhang Z 23c UWG) - nur ist der Zusammenhang zwischen Täuschung und Kaufentscheidung hier sogar noch leichter nachzuweisen. Und wer als Händler unsicher ist, ob eine importierte Bewertung echt ist, sollte sich merken: Fehlt die Angabe, ob und wie die Echtheit sichergestellt wird, ist schon das allein ein abmahnfähiger Verstoß (§ 5b Abs. 3 UWG bzw. das österreichische Pendant).

So erkennst du es als Kunde oder Mitbewerber im Shop: Ein neuer oder unbekannter Store mit auffällig vielen, auffällig guten Bewertungen ist ein erstes Warnsignal. Zweites: Bewertungen, die alle ähnlich klingen, keine echten Namen tragen, keine verifizierten Käufe ausweisen oder deren Fotos verdächtig professionell und stockfoto-artig wirken. Drittes: Wenn die Sternewolke unter jedem Produkt praktisch identisch ist (immer 4,7, immer ein paar Dutzend Rezensionen), obwohl es um völlig unterschiedliche Artikel geht. Echte Bewertungen streuen. Gefälschte sind verdächtig gleichmäßig.

So meldest du eine solche Seite an Google

Zwei Wege stehen zur Verfügung. Der erste ist in unter einer Minute erledigt, der zweite ist präziser - aber etwas aufwendiger.

Weg 1: Direkt über das Suchergebnis (empfohlen für alle)

  1. Google-Suchergebnis öffnen, in dem der Treffer mit den fragwürdigen Sternen erscheint.
  2. Neben der URL über dem Titel des Treffers auf die drei senkrechten Punkte klicken.
  3. Im Dialogfenster ganz unten auf „Feedback" klicken.
  4. Als Grund „Sonstiges" wählen.
  5. Im Textfeld folgenden Hinweis einfügen:
    Die Website manipuliert das Review-Schema-Markup. In den Suchergebnissen werden Bewertungssterne angezeigt, auf der echten Website gibt es jedoch überhaupt keine Bewertungsfunktion oder echten Rezensionen.
  6. Absenden. Fertig.

Google prüft die Meldung und leitet gegebenenfalls Maßnahmen ein. Erfahrungsgemäß dauert das ein paar Tage bis wenige Wochen.

Weg 2: Über das Spam-Formular der Search Console (für erfahrene Anwender)

  1. Formular öffnen: search.google.com/search-console/report-spam
  2. Die konkrete URL der Zielseite eintragen (nicht die Google-Ergebnisseite - die tatsächliche Seite mit dem manipulierten Markup).
  3. Als Anliegen wählen: „Die Seite weist Spam-Verhalten oder Spam-Aktivitäten auf" - „Seiten, die durch missbräuchliches Verhalten das Ranking von Suchmaschinen manipulieren".
  4. Im nächsten Schritt den ursprünglichen Suchbegriff angeben, bei dem der Treffer aufgetaucht ist.
  5. Im Hinweisfeld denselben Text wie oben verwenden.

Dieser Weg landet direkt beim Webspam-Team, ohne den Umweg über das allgemeine Feedback - dafür braucht er ein paar Minuten mehr.

Was passiert nach einer erfolgreichen Meldung?

Wenn Google den Verstoß bestätigt, wird eine manuelle Maßnahme (Manual Action) gegen die Domain verhängt. Konkret bedeutet das:

  • Die Sterne verschwinden umgehend aus allen Suchergebnissen der betroffenen Domain.
  • Der Betreiber bekommt in seiner Search Console eine entsprechende Benachrichtigung.
  • Um die Maßnahme aufheben zu lassen, muss er das Markup entfernen, einen Reconsideration Request stellen und darauf hoffen, dass Google die Ausnahme wieder aufhebt.
  • Bei schweren oder wiederholten Verstößen wird die Domain im Ranking generell herabgestuft. Das trifft die gesamte Sichtbarkeit, nicht nur die eine Seite.

Übersetzt: Wer sich mit gefälschten Sternen ein paar Prozent zusätzliche Klickrate erschleicht, riskiert, mit einem Schlag deutlich mehr an echter Reichweite zu verlieren, als er je manipuliert hat.

Rechtliche Einordnung: Deutschland und Österreich

So sehr die technische Seite spannend ist; die rechtliche ist mindestens genauso relevant. Denn manipulierte Bewertungen sind in beiden Ländern keine Grauzone, sondern klar geregelt und ausdrücklich verboten.

Deutschland: UWG - insbesondere Anhang Nr. 23c

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb enthält eine sogenannte „Schwarze Liste" im Anhang zu § 3 Abs. 3 UWG. Dort steht seit der Umsetzung der Omnibus-Richtlinie 2022:

  • Nr. 23c UWG: Das Übermitteln oder Beauftragen gefälschter Verbraucherbewertungen sowie die falsche Darstellung solcher Bewertungen zur Verkaufsförderung ist per se verboten - unabhängig vom Einzelfall.
  • Nr. 23b UWG: Mit Bewertungen darf nur geworben werden, wenn angemessene Maßnahmen zur Prüfung der Echtheit getroffen wurden.
  • § 5 UWG (Irreführung) und § 5b Abs. 3 UWG ergänzen das: Wer Bewertungen zeigt, muss darlegen, ob und wie er ihre Echtheit sicherstellt.

Konkret heißt das: Mitbewerber können abmahnen, Unterlassung fordern und im Wiederholungsfall Vertragsstrafen geltend machen. Ein oft zitiertes Urteil des Landgerichts Hamburg gegen ein Reiseportal verhängte ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro bei erneuten Verstößen. Das ist keine theoretische Zahl - das ist die reale Größenordnung.

Österreich: UWG-Anhang Z 23c

In Österreich ist die Rechtslage nahezu deckungsgleich, weil beide Länder dieselbe EU-Richtlinie umgesetzt haben. Die Abgabe gefälschter Verbraucherbewertungen, die Beauftragung Dritter dazu sowie die falsche Darstellung von Verbraucherbewertungen zu Zwecken der Verkaufsförderung ist eine irreführende Geschäftspraxis im Sinne des UWG (Anhang Z 23c).

Vorgehen können:

  • Mitbewerber - über das UWG auf Unterlassung.
  • Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), Verein für Konsumenteninformation (VKI) und Bundesarbeitskammer (BAK) - ebenfalls mit gerichtlichem Unterlassungsanspruch.

Auch hier gilt: Abmahnung, einstweilige Verfügung, Unterlassungsklage - inklusive Kostentragung durch den Abgemahnten, wenn die Abmahnung berechtigt war.

Und die Werbekunden dahinter? Interessant ist der Blick auf die Agenturen, die solche Snippets für ihre Kunden aufsetzen. Wer als Dienstleister ein aggregateRating mit erfundenen Zahlen ins Markup schreibt, „übermittelt oder beauftragt" faktisch eine gefälschte Darstellung - und macht sich mindestens moralisch, unter Umständen auch rechtlich mitverantwortlich. Für Endkunden ein guter Grund, sehr genau hinzusehen, mit wem sie zusammenarbeiten.

Der eigentliche Punkt: Kurzfristig schlau, langfristig teuer

Man muss das nüchtern sagen: Manipuliertes Review-Schema-Markup funktioniert - eine Weile. Die Klickrate steigt, das Ranking bleibt (vorerst) stabil, und wer den Trick nicht kennt, merkt nichts. Für Betreiber, die kurzfristig denken, ist das verlockend.

Nur: Die Rechnung kommt. Entweder durch Google - manuelle Maßnahme, verlorene Sichtbarkeit, im schlimmsten Fall Ranking-Verlust der gesamten Domain. Oder durch einen Mitbewerber, der abmahnt und Vertragsstrafen einfordert. Oder durch das eigene Bauchgefühl, weil man merkt: Die Besucher kommen zwar, aber sie bleiben nicht, sie kaufen nicht, sie vertrauen nicht. Denn eine Website, die im Snippet 4,9 Sterne verspricht und auf der Seite gähnende Leere liefert, hat den Vertrauensbruch beim Nutzer in den ersten drei Sekunden bereits vollzogen.

Der Weg, der uns überzeugt, ist der unaufgeregtere: echte Bewertungen sammeln, sauber auf der Seite darstellen, korrekt mit Schema-Markup auszeichnen. Das dauert länger, wirkt aber. Und es hält.

Ein Wort an dich als Endkunde

Falls du gerade auf der Suche nach einer Agentur bist - egal ob für deinen Shop, deine Website oder dein Marketing - lohnt sich ein kleiner Test: Schau dir die Google-Suchergebnisse zur eigenen Agenturseite an. Stehen dort Sterne? Klick drauf. Findest du auf der Zielseite eine sichtbare, echte Bewertungsfunktion mit Rezensionen von Menschen mit Namen und Gesicht? Gut. Findest du nichts? Frag einmal höflich nach, wo diese Sterne herkommen.

Denn wer sich mit solchen Mitteln selbst nach vorne bringt, arbeitet mit hoher Wahrscheinlichkeit auch bei deiner Website mit Abkürzungen, die dir später auf die Füße fallen - technisch, rechtlich oder beim Vertrauen deiner eigenen Kunden.

Wir setzen bei SHOMUGO bewusst auf den langsameren, aber ehrlichen Weg: Bewertungen, die tatsächlich von Kunden stammen, sauber im Shop dargestellt, technisch korrekt ausgezeichnet - und Snippets, die halten, was sie versprechen. Wenn du bei deinem eigenen Shop unsicher bist, ob alles rechtssicher und richtlinienkonform aufgebaut ist, schau dir gerne unseren Bereich zu rechtssicheren WooCommerce-Shops an - oder sprich uns direkt an.

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  • Unser kostenloser SEO-Check - prüft deine Seite auf technische Grundlagen und strukturierte Daten.
  • Unser KI-Sichtbarkeits-Check - sieht nach, ob ChatGPT, Perplexity & Co. deinen Shop als Quelle finden.
  • Alle kostenlosen Tools im Überblick.
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Häufige Frage: Darf ich die Bewertungen meines Unternehmens per Schema-Markup auf meinen eigenen Seiten einbinden?

Diese Frage bekommen wir oft - und sie ist berechtigt, weil die Grenze zwischen legitim und regelwidrig genau hier verläuft. Die Ausgangslage: Dein Unternehmen hat echte, verdiente Bewertungen, aber sie liegen auf einer externen Plattform (Google-Unternehmensprofil, Trustpilot, ProvenExpert & Co.). Darf man diese Sterne per AggregateRating-Markup auf die eigene Startseite oder Unterseiten setzen, damit sie als Rich Snippet erscheinen?

Die ehrliche Antwort lautet: Grundsätzlich nein - jedenfalls nicht so, wie es die meisten tun wollen. Und das aus zwei getrennten Gründen, die man auseinanderhalten muss.

Der Google-Grund: Googles Richtlinien für strukturierte Daten verlangen, dass sich Review- und AggregateRating-Markup auf Bewertungen bezieht, die direkt auf genau dieser Seite für den Nutzer sichtbar sind. Bewertungen, die ausschließlich auf einer fremden Plattform liegen, dürfen laut Google nicht als eigenes Markup auf der eigenen Seite ausgezeichnet werden - das gilt als „self-serving" bzw. als nicht auf der Seite überprüfbare Bewertung. Google zeigt solche Snippets in der Regel gar nicht erst an und kann bei bewusster Manipulation eine manuelle Maßnahme verhängen. Kurz: Sterne im Markup, aber keine sichtbaren, echten Bewertungen und eine Bewertungsmöglichkeit auf der Seite selbst = genau der Fall, den wir in diesem Artikel als problematisch beschreiben.

Der rechtliche Grund: Selbst wenn die Bewertungen echt sind, muss klar und transparent sein, woher sie stammen und ob und wie ihre Echtheit sichergestellt wird (§ 5b Abs. 3 UWG in Deutschland, entsprechend im österreichischen UWG). Eine aggregierte Note ohne nachvollziehbare Quelle, ohne einsehbare Einzelbewertungen und ohne Echtheitsnachweis kann als irreführend gewertet werden - auch dann, wenn die Zahlen an sich stimmen.

Was stattdessen sauber funktioniert

  • Echte Bewertungen auf der eigenen Seite darstellen: Sammle Rezensionen über ein System, das sie direkt in deinem Shop oder auf deiner Website sichtbar macht (mit Datum, Name/verifiziertem Kauf, echtem Text). Nur diese Bewertungen dürfen dann auch per Review-/AggregateRating-Markup ausgezeichnet werden - weil sie auf der Seite tatsächlich existieren.
  • Zertifizierte Bewertungsanbieter nutzen: Dienste wie Trustpilot, ProvenExpert, Google (über das Unternehmensprofil) oder shopspezifische Tools liefern häufig ein eigenes, von der Plattform freigegebenes Widget samt konformem Markup. In diesem Fall stammt das Snippet vom Bewertungsanbieter, die Echtheit ist plattformseitig abgesichert - das ist der richtlinienkonforme und rechtssichere Weg.
  • Plattform-Sterne verlinken statt fälschen: Du darfst selbstverständlich auf dein Google-Profil oder Trustpilot verlinken und dort mit deiner Note werben. Nur eben nicht die fremden Zahlen als eigenes Seiten-Markup ausgeben.

Die Faustregel, die alles zusammenfasst: Markup darf nur auszeichnen, was auf der Seite auch wirklich sichtbar und echt ist. Sobald das Snippet mehr verspricht, als die Seite hält, bewegt man sich - technisch wie rechtlich - auf demselben dünnen Eis wie die frei erfundenen Sterne aus den vorigen Abschnitten.

Konkret gefragt: „Ich habe 384 Google-Bewertungen mit 4,4 in meinem Google Unternehmensprofil - darf ich die überall auf meiner Website auszeichnen?"

Nein - und das ist einer der häufigsten Irrtümer. Diese 384 Bewertungen mit 4,4 Sternen sind die Bewertungen deines Google-Unternehmensprofils. Sie gehören zu Google, werden von Google in deinem Profil (Knowledge Panel, Maps) ohnehin angezeigt - und liegen eben nicht auf deiner Website. Sie deshalb per eigenem AggregateRating-Markup auf deine Startseite oder gar auf jede Unterseite zu legen, ist genau der „self-serving"-Fall, den Google unterbindet: Du zeichnest Sterne aus, die auf dieser Seite nicht überprüfbar entstanden sind. Google blendet solche Snippets in aller Regel gar nicht ein und kann sie als Manipulation werten.

Und selbst wenn: Dieselbe Firmennote identisch über alle Unterseiten hinweg zu wiederholen, ist auch technisch falsch. AggregateRating muss sich immer auf das konkrete Objekt der jeweiligen Seite beziehen - dieses eine Produkt, diese eine Leistung - nicht die globale Google-Gesamtnote überall drüberkleben. Eine Firmenbewertung ist etwas anderes als eine Produktbewertung, und Google behandelt beides getrennt.

Was du dagegen darfst: mit deiner Google-Note ganz normal werben - sie im Text nennen, ein offizielles Google-Badge einbinden oder auf dein Profil verlinken. Nur nicht die fremden Zahlen als eigenes strukturiertes Seiten-Markup ausgeben.

Ehrlich statt manipuliert

Unsicher, ob deine eigene Website technisch und rechtlich sauber aufgestellt ist? Wir prüfen im Rahmen unserer Shop-Checks strukturierte Daten, Rich Snippets, Datenschutz und die Grundlagen deiner Sichtbarkeit - mit schriftlichem Bericht und klarer Priorisierung. Kein Agentur-Sprech, keine Abkürzungen.

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