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Schritt für Schritt zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Als Online-Händler hast du es schon schwer genug - und jetzt kommt auch noch die Produktsicherheitsverordnung (GPSR) dazu. Für viele bedeutet das mehr Aufwand, zusätzliche Pflichten und vor allem Unsicherheit: Was muss ich beachten? Wo fange ich überhaupt an? Die neuen Regeln wirken erst mal kompliziert. Aber keine Sorge, wir zeigen dir Schritt für Schritt, was die GPSR für dich bedeutet, wie du sie umsetzt und welche Punkte wirklich wichtig sind.
Was ist die Produktsicherheitsverordnung (GPSR)?
Die Produktsicherheitsverordnung (GPSR), offiziell Verordnung (EU) 2023/988, wurde ins Leben gerufen, um einen klaren Rahmen für die Sicherheit von Verbraucherprodukten zu schaffen. Das Ziel: sicherstellen, dass Produkte - ob online oder offline verkauft - für den Käufer keine Gefahr darstellen.
Seit dem 13. Dezember 2024 gilt diese Verordnung verbindlich für alle Produkte, die in der EU verkauft werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob du ein kleines Geschäft betreibst, große Mengen importierst oder nur gelegentlich Produkte anbietest - die Regeln gelten für alle.
- Einheitliche Sicherheitsstandards für alle in der EU verkauften Produkte
- Schutz der Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken oder anderen Gefahren
- Gültig seit 13. Dezember 2024 für alle Online- und Offline-Verkäufe
- Betrifft alle Händler, Importeure und Hersteller - unabhängig von der Größe
- Ziel: Vertrauen im Markt stärken und klare Regeln für Produktsicherheit schaffen
Wen betrifft die Produktsicherheitsverordnung?
Die GPSR betrifft wirklich jeden, der Produkte an Endverbraucher verkauft - egal ob du ein kleiner Händler mit einer Handvoll Produkten bist oder große Mengen importierst. Es spielt keine Rolle, wie groß dein Unternehmen ist oder ob du hauptsächlich B2B oder B2C verkaufst. Selbst wenn dein Geschäft "zu klein" erscheint, um betroffen zu sein: Die Verordnung gilt trotzdem.
Bestandteile und Anforderungen der GPSR
- Produktinformationen: Name des Herstellers, Postanschrift, Handelsmarke und Kontaktmöglichkeit. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, muss zusätzlich die verantwortliche Person in der EU genannt werden.
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: Jedes Produkt mit potenziellen Risiken braucht gut sichtbare Warnhinweise - in der Sprache des Landes, in dem das Produkt verkauft wird.
- Produktidentifizierung: Produktabbildung, Typenbezeichnung und weitere Identifikatoren müssen gut sichtbar sein.
- Risikobewertung: Hersteller müssen mögliche Gefahren vor Markteintritt bewerten und dokumentieren - Aufbewahrungspflicht: mindestens 10 Jahre.
- Überprüfung und Kontrolle: Auch als Händler musst du sicherstellen, dass du nur sichere Produkte verkaufst - blindes Vertrauen auf Herstellerangaben reicht nicht.
- Besondere Regelungen für Online-Shops: Sicherheits- und Produktinformationen müssen direkt im Angebot sichtbar sein - reines Verlinken oder Verstecken reicht nicht.
Wichtig: Diese Informationen müssen in der Sprache vorliegen, in der du deine Produkte verkaufst. Deutsch und Englisch allein reichen also nicht mehr aus, sobald du in weitere EU-Länder verkaufst.
Welche Informationen müssen beim Produkt ersichtlich sein?
- Herstellerangaben: Name bzw. eingetragener Handelsname/Marke, Postanschrift, elektronische Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Kontaktformular)
- Angaben zum Importeur (falls zutreffend): Kontaktinformationen der verantwortlichen Person innerhalb der EU, wenn der Hersteller außerhalb sitzt
- Produktidentifikation: Produktabbildung, Typenbezeichnung, weitere eindeutige Identifikatoren
- Warnhinweise und Sicherheitsinformationen: in leicht verständlicher Sprache des jeweiligen Verkaufslandes - auf Produkt, Verpackung oder in beigelegter Dokumentation
- Risikohinweise: je nach Produktart, zu möglichen Gefahren
Aktuell ist noch strittig, ob es reicht, diese Informationen zu verlinken (eher "nein") oder als PDF anzubieten (auch eher "nein") - die direkte Anzeige auf der Produktseite gilt als die sicherste Variante, diese Verordnung einzuhalten.
Hersteller: Gewürzmanufaktur XY, Musterstraße 123, 1010 Wien
Produkt: 100g, Meersalz (80%), Chili (20%)
Warnhinweis: Nicht für Kinder unter 3 Jahren geeignet. Kann scharfe Stoffe enthalten, die die Schleimhäute reizen. Bei Augenkontakt sofort mit Wasser ausspülen.
Zusatz: Kühl und trocken lagern.
Künstler: Kunstatelier Kreativ, Künstlergasse 45, Hamburg
Produkt: 80 × 120 cm, Acryl auf Leinwand, ohne Rahmen
Warnhinweis: Nicht für feuchte Räume geeignet. Nicht in direktem Sonnenlicht aufhängen (Farbverblassung).
Zusatz: Wird mit Aufhängung geliefert. Leichte Farbabweichungen zum Original möglich.
Die größte Herausforderung: Warnhinweise in mehreren Sprachen
Für Händler, die international verkaufen, ist das der aufwendigste Punkt der ganzen Verordnung: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen müssen in der Sprache des Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt tatsächlich verkauft wird - nicht in der Sprache deines Shops, sondern in der Sprache deiner Kunden.
Konkret heißt das: Verkaufst du zum Beispiel dasselbe Produkt nach Deutschland, Italien und Ungarn, reicht eine ausschließlich deutsche Packungsbeilage oder Produktbeschreibung nicht aus. Für italienische Kunden braucht es die italienische Fassung, für ungarische die ungarische. Laut Art. 22 der GPSR gilt: Englisch allein genügt nirgendwo in der EU, außer beim Verkauf ausschließlich nach Irland oder Malta. Eine rein digitale Bereitstellung (z. B. nur auf der Produktseite, ohne physische Beilage) wird von manchen Behörden zusätzlich kritisch gesehen - auf Produkt, Verpackung oder Begleitdokument sollte die jeweilige Landessprache ebenfalls vorhanden sein.
Das klingt nach viel Arbeit, gerade wenn man in mehrere Länder verkauft - und das ist es auch. Mit sauber eingerichteter Mehrsprachigkeit (z. B. über WPML oder Polylang Pro bei WooCommerce, oder die native Mehrsprachigkeit von Shopify) lässt sich das strukturell lösen, statt für jedes Land manuell Produktbeschreibungen zu pflegen. Wir unterstützen dich dabei bei der technischen Umsetzung - die inhaltliche Übersetzung und fachliche Richtigkeit der Warnhinweise liegt dabei in deiner Verantwortung als Händler, da du am besten weißt, welche Risiken dein Produkt konkret birgt.
Wie unterstützt SHOMUGO bei der GPSR-Umsetzung?
Wir sind oft selbst erstaunt, welche neuen Auflagen, Gesetze und Verordnungen über den Online-Handel hereinbrechen. Trotzdem versuchen wir, schnellstmöglich praktikable Lösungen für unsere Kunden zu finden, ohne den Aufwand zu überspannen. Wir begleiten dich bei der Umsetzung der GPSR - egal ob du Shopify oder WooCommerce nutzt. Unsere Aufgabe: dich technisch und beratend zu unterstützen und sicherzustellen, dass dein Shop alle notwendigen Felder und Bereiche bereitstellt.
Wichtig: Alle GPSR-relevanten Produktinformationen (Herstellerangaben, Warnhinweise, Sicherheitsinformationen, Dokumente) müssen vom Händler selbst bereitgestellt werden. Die inhaltliche Verantwortung liegt immer beim Anbieter - auch bei technischer Unterstützung durch uns.
Wenn du deine GPSR-Daten strukturiert und effizient aufbereiten möchtest, unterstützen wir dich gerne - mit KI-gestützten Tools können wir aus deinen gelieferten Produktinformationen relevante Inhalte wie Warnhinweise oder Sicherheitsdetails extrahieren und aufbereiten helfen. Die Ausgangsinformationen müssen dabei vollständig von dir bereitgestellt werden; wir übernehmen keine inhaltliche Verantwortung für Produkte oder Herstellerangaben. Melde dich einfach, wenn du diesen Service nutzen möchtest - wir erstellen dir ein individuelles Angebot.
Häufig gestellte Fragen zur GPSR
Ich bin Selbstversorger (z. B. Bauer, handgefertigte Produkte). Betrifft mich die GPSR?
Ja. Die Verordnung gilt auch für Produkte, die von Selbstversorgern direkt an Verbraucher verkauft werden - etwa bei Lebensmitteln oder handgefertigtem Spielzeug. Deine Produkte müssen klar gekennzeichnet sein und alle Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Ich bin Autor und verkaufe Bücher. Muss ich Angaben zur Produktsicherheit machen?
Für Bücher sind oft keine besonderen Sicherheitsinformationen erforderlich. Grundlegende Angaben wie Verlagsname oder Kontaktinformationen müssen aber sichtbar sein. Bei Begleitmaterialien mit Kleinteilen (z. B. Lernkarten) kann ein Warnhinweis notwendig werden.
Ich importiere Produkte aus Nicht-EU-Ländern als KMU. Welche Anforderungen gelten für mich?
Als Importeur bist du dafür verantwortlich, dass die Produkte EU-Sicherheitsstandards entsprechen - inklusive Prüfung von Herstellerangaben, Sicherheitswarnungen und Risikobewertung. Du musst zudem eine EU-ansässige verantwortliche Person angeben, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Wie gewährleiste ich als Einzelhändler mit verschiedenen Produkten die Produktsicherheit?
Überprüfe, ob Herstellername, Kontaktangaben, Sicherheits- und Warnhinweise klar und direkt im Angebot sichtbar sind - für jedes einzelne Produkt. Bei Bedarf unterstützen wir dich dabei.
Ich weiß nicht, welche Warnhinweise ich brauche. Wie finde ich das heraus?
Wir bieten dazu einen kostenpflichtigen Zusatzservice an: Nach einer Anfrage helfen wir, die notwendigen Warn- und Sicherheitshinweise für deine spezifischen Produkte zu identifizieren und individuell anzupassen.
Ich will das nicht selbst machen. Könnt ihr das übernehmen?
Ja - sag uns Bescheid, wir senden dir ein individuelles Angebot. Wir kümmern uns dann darum, alle notwendigen Informationen gemäß GPSR für deine Produkte korrekt zu hinterlegen. Beachte aber: Wir übernehmen keine Haftung - du solltest deine Produkte final selbst prüfen, um sicherzugehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.
Weiterführende Informationen zur Produktsicherheitsverordnung
- IT-Recht Kanzlei: GPSR-Informationspflichten für Händler
- WKO: Allgemeine Informationen zur EU-Produktsicherheitsverordnung
- WKO: FAQs E-Commerce
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