Gewährleistungshinweis & GARAN-Label · Pflicht ab 27. September 2026

Trifft dich die neue Hinweispflicht – und in welchen Sprachen?

Ab dem 27. September 2026 muss jeder Shop mit Endkundengeschäft in der EU einen standardisierten Gewährleistungshinweis anzeigen. Sieben Fragen, und du siehst, ob es dich betrifft, welche Sprachversionen du brauchst, wo der Hinweis hingehört und ob zusätzlich das GARAN-Label fällig wird. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail.

Keine Rechtsberatung · Stand August 2026 · von einer Grazer E-Commerce-Agentur

Zwei Dinge, die gern verwechselt werden

1 Gewährleistungshinweis – der Standard. Pflicht für alle B2C-Shops in der EU, in der jeweiligen Landessprache.
2 GARAN-Label – die Ausnahme. Nur wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie über die zwei Jahre Gewährleistung hinaus gibt.
3 Beides kommt fertig von der EU-Kommission. Nichts umfärben, nichts umformatieren – das ist ausdrücklich untersagt.

Der Check

Sieben Fragen zu deinem Shop

Antworte für dein Unternehmen als Ganzes. Es geht um das, was du tatsächlich verkaufst und wohin – nicht um theoretische Möglichkeiten. Nichts davon wird gespeichert oder verschickt, die Auswertung passiert komplett in deinem Browser.

Hinweis: Dieser Check ist ein Orientierungs-Werkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung. Er bildet den öffentlich bekannten Stand vom August 2026 ab. Die Zuordnung von Ländern zu Sprachen folgt den EU-Amtssprachen – welche Sprachversionen dein Shop konkret ausliefern muss, hängt zusätzlich davon ab, in welchen Sprachen er überhaupt erreichbar ist. Im Zweifel sprich mit einer auf E-Commerce-Recht spezialisierten Kanzlei.

Ehrlich gesagt

Was dieser Check kann – und was nicht

Ein Werkzeug, das immer „betroffen“ ausspuckt, wäre einfacher zu bauen und völlig wertlos. Deshalb hier offen, wo die Grenzen liegen.

Das kann er

Er ordnet dich ein: betrifft dich die Hinweispflicht überhaupt, welche Sprachversionen brauchst du für deine Zielmärkte, kommt das GARAN-Label dazu, und in welcher Reihenfolge gehst du das an.

Gut genug, um zu entscheiden, ob und wann du handeln musst.

Das kann er nicht

Er kennt deinen Produktkatalog nicht. Ob dir ein bestimmter Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie gibt, ob dein Theme im Header noch Platz hat, ob deine Sprachweiche sauber greift – das sieht nur, wer in den Shop schaut.

Die Bestandsaufnahme im Katalog nimmt dir kein Tool ab.

Das ist noch offen

Die EU-Kommission hat ein Online-Tool angekündigt, mit dem sich Hinweis und GARAN-Label direkt erzeugen lassen sollen – im Lauf des Jahres 2026. Bis es da ist, führt der Weg über die Vektordateien.

Sanktionen legt jedes Mitgliedsland separat fest.

Den fachlichen Hintergrund mit allen Regeln, Fristen und typischen Fehlern findest du im ausführlichen Artikel zum Gewährleistungshinweis.

Häufige Fragen

Was Händler dazu am häufigsten fragen

Reicht eine englische Version für alle Märkte?

Nein. Der Hinweis muss in der Amtssprache des Landes erscheinen, in dem verkauft wird. Wer nach Deutschland und Frankreich liefert, braucht die deutsche und die französische Version. Eine „Master-Version“ auf Englisch deckt nur Irland und Malta ab.

Darf ich den Hinweis an mein Design anpassen?

Nein, und das ist der Fehler, den wir am häufigsten erwarten. Farbanpassungen und Umformatierungen sind ausdrücklich untersagt. Es gibt genau zwei zulässige Varianten: die Farbversion für Online und stationär, und eine Schwarz-Weiß-Version, die nur stationär erlaubt ist.

Wer erstellt das GARAN-Label – ich oder der Hersteller?

Der Hersteller. Er füllt die drei editierbaren Felder aus – Anzahl der Jahre, Marke, Modellbezeichnung – und stellt das fertige Label bereit. Als Händler bist du für die korrekte Einbindung verantwortlich, nicht für die Gestaltung. Wenn dein Lieferant noch keins hat: freundlich auf den Stichtag hinweisen.

Warum darf ich den mehrsprachigen Footer nicht abschneiden?

Weil er Bestandteil des Labels ist, nicht Dekoration. Am unteren Rand des GARAN-Labels steht „Herstellergarantie in Jahren“ in allen EU-Amtssprachen. Der Streifen wirkt im Layout gern störend – entfernen oder kürzen darf man ihn trotzdem nicht.

Header, Kategorie-Seite oder Checkout – was ist am besten?

Zulässig sind alle drei. Praktisch ist der Header die sicherste Wahl: einmal eingebaut, auf allen Seiten aktiv, und die Frage „war der Hinweis vor Vertragsschluss sichtbar?“ stellt sich gar nicht erst. Der Checkout ist die schwächste Variante – rechtlich erlaubt, aber angreifbar.

Was passiert, wenn ich es einfach lasse?

Die Sanktionen legt jedes EU-Land selbst fest, weil die Umsetzung über die nationalen Verbraucherschutzgesetze läuft. Für Österreich und Deutschland gilt: Der wahrscheinlichste erste Kontakt mit der Vorschrift ist eine Abmahnung durch Wettbewerber oder Konsumentenschutzverbände. Bei systematischen Verstößen kommen Geldbußen dazu.

Wenn du lieber jemanden drauf schauen lässt

Ein Hinweis im Header ist schnell gesagt. Sauber eingebaut ist er Theme-Arbeit.

Sprachweiche, Platzierung, Darstellung auf dem Handy, GARAN-Label bei den richtigen Produkten – das sind die Stellen, an denen es in der Praxis hängt. Ehrlich, direkt, aus Graz.

Umsetzung

Hinweis rein, in allen Sprachen

Wir binden den Gewährleistungshinweis in dein Theme ein – an der richtigen Stelle, je Sprachversion korrekt ausgespielt, ohne dass dein Layout leidet. Bei GARAN-Produkten stimmen wir uns mit deinen Herstellern ab.

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Rechtssicherheit

Woo & Shopify sauber aufgesetzt

Versandgebiete, Rechtstexte, Pflichtangaben und Checkout so eingerichtet, dass Abmahnungen keine Angriffsfläche finden – plattformunabhängig.

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