KI-Kennzeichnung · EU AI Act Art. 50 · ab 2. August 2026

Muss ich das kennzeichnen? Finde es in 30 Sekunden heraus.

Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Unser Generator führt dich mit wenigen Fragen durch die Entscheidung – und liefert dir am Ende ein fertiges, dezentes Label zum Kopieren. Kostenlos, ohne Anmeldung.

Kein Rechtsberatungsersatz · Stand der EU-Leitlinien 2026 · von einer Grazer E-Commerce-Agentur

Die offiziellen EU-Labels

AI Kennzeichnung für KI-Inhalt allgemein
AIMODIFIED für KI-bearbeitete Inhalte
AIGENERATED für KI-erzeugte Inhalte

Nicht jeder KI-Inhalt muss gekennzeichnet werden. Aber viele.

Die häufigste Fehlannahme rund um den EU AI Act: „Ab August muss ich alles labeln, was mit KI entstanden ist.“ Das stimmt so nicht. Entscheidend ist nicht, ob KI beteiligt war, sondern ob der Inhalt geeignet ist, Menschen über seine Echtheit zu täuschen. Genau diese Unterscheidung nimmt dir der Generator ab.

Der Check

KI-Kennzeichnung in wenigen Fragen

Beantworte die Fragen ehrlich für einen konkreten Inhalt. Am Ende siehst du, ob eine Kennzeichnung noetig ist – und bekommst dein fertiges Label zum Kopieren.

Hinweis: Dieser Generator ist ein Orientierungs-Werkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung. Er bildet den oeffentlich bekannten Stand der EU-Leitlinien 2026 ab. Im Zweifel – besonders bei Deepfakes, Werbung und Inhalten mit Personenbezug – sprich mit einer auf IT-Recht spezialisierten Kanzlei.

Die Grenzfälle

Genau hier wird es in der Praxis kompliziert

Die Fragen, die uns am häufigsten erreichen – kurz und ehrlich beantwortet. Der Generator oben berücksichtigt sie bereits.

Ich bearbeite ein echtes Foto klassisch in Photoshop – ohne KI. Muss ich kennzeichnen?

Nein. Artikel 50 regelt ausschließlich KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte. Ebenen, Masken, Klonstempel, Perspektive, Farb- und Lichtkorrektur von Hand sind kein KI-Inhalt – selbst wenn das Ergebnis fotorealistisch wirkt.

Der Haken: Sobald du generative Funktionen wie Generatives Füllen, Generatives Erweitern oder Neural Filters nutzt, die Bildinhalt neu erzeugen, bist du wieder im KI-Bereich.

Ich beauftrage einen Freelancer „mit Photoshop“ – der nutzt aber KI-Features. Wer haftet?

In der Regel du. Die Transparenzpflicht trifft den, der den Inhalt veröffentlicht und beruflich einsetzt – nicht den ausführenden Dienstleister im Hintergrund. „Wusste ich nicht“ schützt gegenüber Behörde und abmahnendem Wettbewerber nicht automatisch.

Absichern kannst du dich vertraglich: KI-Einsatz im Auftrag klar regeln, Deklaration verlangen, Freistellungsklausel vereinbaren. Wegdelegieren lässt sich die Pflicht nicht.

Ich lasse mein eigenes Porträt per KI zu neuen Porträts umbauen. Kennzeichnen?

Ja, sobald das Ergebnis fotorealistisch wirkt und du es veröffentlichst. Ein KI-manipuliertes Bild, das einer echten Person – dir – ähnelt und für eine echte Aufnahme gehalten werden könnte, erfüllt die Deepfake-Definition. Täuschungsabsicht ist nicht nötig.

Reine technische Retusche an deinem echten Foto (Licht, Farbe, Freisteller) bleibt dagegen kennzeichnungsfrei. Bei fremden Gesichtern kommt zusätzlich Persönlichkeitsrecht ins Spiel.

Ich nutze KI-Musik (z. B. von Suno) unter meinem Produktvideo. Kennzeichnen?

Meist nein. Rein instrumentale KI-Musik ähnelt keiner realen Person und keinem echten Ereignis – sie ist normalerweise kein Deepfake. Die maschinenlesbare Markierung ist Sache des Anbieters, nicht deine.

Anders bei einer KI-Stimme, die nach einem echten, erkennbaren Sänger klingt (Stimmklon) – das ist kennzeichnungspflichtig. Läuft der Ton in einem Video, gehört der Hinweis sichtbar ins Video. Und: Prüfe immer die kommerzielle Lizenz deines Musik-Tools.

Ausführlich mit allen Details, Fristen und Strafrahmen haben wir das im Blog aufgeschrieben: KI-Inhalte kennzeichnen – was ab 2. August 2026 wirklich Pflicht ist.

Die Logik dahinter

Ein Prinzip erspart dir die meisten Zweifel

Nicht die Beteiligung von KI löst die Pflicht aus, sondern die Eignung zur Täuschung. Merkst du dir diesen Satz, hast du 80 % des Themas verstanden.

Meist frei

Technische Bearbeitung echter Fotos: Licht, Farbe, Kontrast, Rauschen, Freisteller

Meist frei

Offensichtlich unrealistische oder stilisierte Bilder (Cartoon, klar erkennbar künstlich)

Meist frei

Produkt- und Werbetexte – und KI-Texte mit echter redaktioneller Prüfung und Verantwortung

Kennzeichnen

Fotorealistische KI-Bilder, die für echte Aufnahmen gehalten werden könnten

Kennzeichnen

Chatbots und KI-Assistenten – Hinweis gleich zu Beginn der Interaktion

Kennzeichnen

Deepfakes: KI-Stimmen, -Videos oder -Bilder mit Bezug zu echten Personen oder Ereignissen

Häufige Fragen

KI-Kennzeichnung: kurz und klar

Muss ich jeden KI-Text kennzeichnen?

Nein. Eine pauschale Pflicht gibt es nicht. Betroffen sind vor allem Texte im öffentlichen Interesse. Produkt- und Werbetexte fallen in der Regel nicht darunter – und bei echter redaktioneller Prüfung mit namentlicher Verantwortung entfällt die Pflicht ohnehin.

Reicht kurzes Gegenlesen, um die Textpflicht zu vermeiden?

Nein. Reines Rechtschreib- oder Formatpolieren genügt laut EU-Kommission nicht. Es braucht eine inhaltliche Prüfung auf Richtigkeit, Plausibilität und Quellen – mit echter Möglichkeit, den Text zu ändern oder abzulehnen.

Muss ich exakt „KI-generiert“ schreiben?

Nein. Artikel 50 schreibt keinen festen Wortlaut vor. Du darfst frei formulieren („Mit KI erstellt“, „KI-generiertes Bild“ usw.) oder ein Icon nutzen – solange die Kennzeichnung klar, sichtbar und verständlich bleibt.

Wohin gehört das Label genau?

Dorthin, wo der Inhalt wahrgenommen wird: an oder unter das Bild, zu Beginn des Chats, am Anfang von Text oder Video. Ein versteckter Hinweis, ein Vermerk nur im Impressum oder in der Social-Media-Bio reicht ausdrücklich nicht.

Gilt die Pflicht rückwirkend für alte Inhalte?

Nein. Die Pflicht gilt für Inhalte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht oder substanziell verändert werden. Wer Alt-Inhalte ab diesem Datum erneut veröffentlicht oder wesentlich überarbeitet, löst die Pflicht allerdings aus.

Wer kontrolliert das und was drohen für Strafen?

In Österreich ist die KI-Servicestelle bei der RTR-GmbH zentrale Anlaufstelle, EU-weit koordiniert das AI Office. Verstöße können mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % Jahresumsatz geahndet werden – Obergrenzen, bei KMU und Erstverstößen deutlich milder. Praktisch relevant sind oft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen.

Wenn du lieber jemanden machen lässt

Wir bringen deinen Shop sauber durch den AI Act – und weit darüber hinaus

Das Label kopieren kannst du selbst. Aber Kennzeichnung ist nur ein Baustein. Wenn dein Shop insgesamt rund laufen soll, sind wir dein Partner – ehrlich, direkt, aus Graz.

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