PPWR · Verordnung (EU) 2025/40 · gilt ab 12. August 2026
Die neue EU-Verpackungsverordnung gilt EU-weit ab dem 12. August 2026. Sechs Fragen, und du siehst schwarz auf weiß, ob du einen Bevollmächtigten brauchst, welche Register für dich gelten und was das grob kostet. Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne E-Mail.
Keine Rechtsberatung · Stand August 2026 · von einer Grazer E-Commerce-Agentur
Worum es geht
An deinen Kartons ändert sich am 12. August 2026 erst mal wenig – die harten Materialregeln kommen 2030. Was sofort greift, ist die Länder-Logik: Jedes EU-Land, in das du lieferst und in dem du nicht ansässig bist, verlangt einen eigenen Bevollmächtigten. Genau das rechnet dir dieser Check durch.
Der Check
Antworte für dein Unternehmen als Ganzes. Es geht um reale Sendungen der letzten zwölf Monate, nicht um theoretische Möglichkeiten. Nichts davon wird gespeichert oder verschickt – die Auswertung passiert komplett in deinem Browser.
Dann hinterlass uns eine Bewertung bei Google. Das hilft uns und es hilft anderen Händlern, die gerade überlegen, ob sie sich bei uns melden sollen. Zwei Minuten, und du machst zwei Leuten in Graz eine echte Freude.
Öffnet Google Maps in einem neuen Tab.
Der Check sagt dir, was für dich gilt. Was danach kommt, betrifft deinen Shop: Versandregeln, Rechtstexte, Kommunikation an Kunden, wenn sich am Versandgebiet etwas ändert. Wir bringen das technisch in Ordnung - und sagen dir ehrlich, wenn ein Zielland sich für dich schlicht nicht mehr rechnet.
Kostenloses Erstgespräch, 30 Minuten, kein Verkaufsdruck · alle Preise offen einsehbar
Hinweis: Dieser Check ist ein Orientierungs-Werkzeug und ersetzt keine Rechtsberatung. Er bildet den öffentlich bekannten Stand vom August 2026 ab. Die Kostenangaben sind Schätzungen und hängen stark von Sendungsvolumen, Material und Dienstleister ab. Im Zweifel sprich mit einem Bevollmächtigten-Dienstleister oder einer auf Verpackungsrecht spezialisierten Kanzlei.
Ehrlich gesagt
Wir hätten dir auch eine Ampel bauen können, die immer rot leuchtet. Sinnvoller ist, offenzulegen, wo die Grenzen des Werkzeugs liegen.
Das kann er
Er zeigt dir die Struktur deiner Pflichten: welche Ebenen dich betreffen, in wie vielen Ländern du einen Bevollmächtigten brauchst, welche Register relevant sind und in welcher Größenordnung sich die Jahreskosten bewegen.
Gut genug, um zu entscheiden, ob du handeln musst.
Das kann er nicht
Er kennt deine Verpackungen nicht. Ob dein Karton monosortenrein ist, ob dein Lieferant PFAS-Freiheit bestätigen kann, wie viele Verpackungstypen du wirklich hast – das sieht nur, wer in dein Lager schaut.
Die Bestandsaufnahme nimmt dir kein Tool ab.
Das ist noch offen
Das EU-Parlament diskutiert eine Ausnahme für Kleinstunternehmen bis 49 Mitarbeiter und 10 Mio. Euro Umsatz. Erste Lesung: Oktober 2026. Beschlossen ist sie nicht – der Check rechnet deshalb ohne sie.
Sollte sie kommen, ändert sich die Länder-Rechnung deutlich.
Den fachlichen Hintergrund mit allen Zahlen, Fristen und Szenarien findest du im ausführlichen Artikel zur PPWR.
Häufige Fragen
Gilt das wirklich schon ab einem einzigen Paket?
Ja. Es gibt keine Bagatellgrenze. Ein einziges Paket nach Frankreich löst dort die Registrierungspflicht aus – kein „ab 100 Paketen“, kein „ab 10.000 Euro Umsatz“. Genau deshalb ist die Frage, in welche Länder du tatsächlich lieferst, die wichtigste in diesem Check.
Kommt die Ausnahme für Kleinstunternehmen noch?
Offen. Der Vorschlag der EU-Kommission im Omnibus-VIII-Paket, die Bevollmächtigten-Pflicht für EU-ansässige Unternehmen auszusetzen, wurde vom Rat nicht weiterverfolgt. Das EU-Parlament diskutiert noch eine engere Variante für Kleinstunternehmen, erste Lesung Oktober 2026. Für den Stichtag am 12.08. bringt das nichts mehr.
Reicht es, wenn ich bei ARA oder LUCID gemeldet bin?
Nein. Das ist die EPR-Ebene und deckt dein Sitzland ab. Die PPWR-Konformität – technische Dokumentation nach Anhang VII und EU-Konformitätserklärung nach Artikel 39 – kommt zusätzlich dazu, und zwar pro Verpackungstyp. Für Auslandsländer brauchst du außerdem jeweils einen Bevollmächtigten.
Muss ich meine Verpackung jetzt umstellen?
Am 12.08.2026 nicht. Sofort wirksam sind Schadstoffgrenzwerte, die Konformitätserklärung und das faktische PFAS-Verbot bei Lebensmittelkontakt. Harmonisierte Kennzeichnung kommt 2028, Recyclingfähigkeit, Rezyklatquoten und die 50-%-Leerraumgrenze für Versandverpackungen 2030. Wechsel dauern aber – Layouts und Kartongrößen jetzt schon mitdenken lohnt sich.
Kann ich den EU-Versand einfach einstellen?
Ja, und für manche ist genau das die rationale Entscheidung. Wenn du in ein Land pro Jahr eine Handvoll Pakete schickst, stehen 250 bis 350 Euro Servicegebühr plus Lizenzkosten einem sehr kleinen Umsatz gegenüber. Das ist keine Niederlage, sondern eine Kalkulation. Kommuniziere die Änderung offen im Shop – Kunden verstehen das besser, als man denkt.
Verkauft ihr selbst Bevollmächtigten-Leistungen?
Nein. Wir sind eine E-Commerce-Agentur, keine Compliance-Dienstleister. Dieser Check verlinkt bewusst auf Spezialisten wie Lizenzero oder den Händlerbund und auf die offiziellen Stellen. Wir verdienen daran nichts – wir wollen nur, dass Händler wissen, woran sie sind.
Wenn du lieber jemanden drauf schauen lässt
Die Registrierungen musst du selbst machen – das nimmt dir keine Agentur ab. Aber wenn dein Shop insgesamt sauber und verkaufsfähig sein soll, sind wir dein Partner. Ehrlich, direkt, aus Graz.
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Wir prüfen deinen Shop systematisch – von Rechtstexten über Tracking bis Conversion. Schriftlicher Bericht, priorisiert nach Umsatzhebel. Fixpreis, Zahlung erst nach Lieferung.
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